Das Neuenburger Kantonsgericht verurteilte kürzlich die AHV wegen Benachteiligung der Mütter. Die Erziehungsgutschriften für Kinder betreuende Frauen wurden 1995 bei der 10. AHV-Revision eingeführt und dienen dazu, in Form eines fiktiven Lohns die Rente von Hausmüttern aufzubessern.
Grund der Benachteiligung: Wenn eine Frau älter ist als ihr Partner und vor ihm AHV bezieht, so richtet sich die Rentenhöhe nur nach ihrem eigenen lebenslangen Einkommen bis zur Pensionierung. Erst wenn der Ehepartner ebenfalls den Ruhestand erreicht, werden die beiden Einkommen hälftig geteilt. Die Rente der Frau ist deshalb in dieser Zeit kleiner. Die Kläger verwiesen auf die AHV-Statistik zur Rentenhöhe bei Verheirateten, bei denen erst ein Partner rentenberechtigt ist: Während Männer eine monatliche Rente von 2’047 Franken erreichen, kommen Frauen im Schnitt auf bloss 1’574 Franken
(NZZ)