Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Strassburg) hat Mitte Juni eine Klage zur Erzwingung des Rechts auf assistierten Suizid abgewiesen. Der ungarische Staatsbürger Daniel Karsai, der an einer fortschreitenden neurodegenerativen Krankheit leidet, hatte gegen Ungarn und dessen Verbot von Suizidbeihilfe geklagt. Im Entscheid kam das Gericht zu dem Schluss, dass es in der Europaratskonvention und den zugehörigen Protokollen keine Rechtsgrundlage gebe, die Mitgliedstaaten zum Zugang von assistiertem Suizid zu verpflichten.
(idea)