Neues Sexualstrafrecht

Am 1. Juli trat das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Wesentlichste Änderung ist, dass eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung neu bereits dann vorliegen, wenn das Opfer nur schon signalisiert, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist. Es reicht, dass sich der Täter über das «Signal des Opfers» hinwegsetzt («Nein heisst Nein»-Modell). Die Änderung war im Parlament stark umstritten. Ob damit mehr tatsächliche oder vermeintliche Sexualdelikte angezeigt werden, wird sich nun weisen. Gemäss einer Befragung des Institutes GfS von 2019 melden nur 10% der Opfer sexueller Gewalt den Vorfall der Polizei, und nur 8% erstatten Strafanzeige.

Das Parlament beschlossen zudem, in allen Regionen Krisenzentren für die Sofortbetreuung von Opfern zu schaffen. Derzeit ist der Bundesrat daran, die Rahmenbedingungen auszuarbeiten.

(sda)

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