Untersuchung zum Inzest

Der Bundesrat soll einen Bericht zum Thema Inzest und dessen Bekämpfung erstellen. Über hundert Nationalratsmitglieder aller Fraktionen hatten ein entsprechendes Postulat von Christophe Clivaz (Grüne/VS) mitunterzeichnet. Der Vorstoss verlangt eine umfassende Untersuchung zum Vorkommen von Inzest und weshalb die Verurteilungsrate so tief ist. Jährlich gebe es bloss drei bis sechs Urteile. Gemäss Strafgesetzbuch wird unter Inzest der Beischlaf mit Blutsverwandten in gerader Linie sowie mit Geschwistern und Halbgeschwistern verstanden. Bei Verurteilungen können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen ausgesprochen werden. Straffrei bleiben gemäss Strafgesetzbuch Minderjährige, wenn sie verführt worden sind. Aufgrund von Vergleichen mit dem Ausland soll der Bundesrat auch darlegen, wie Inzest bekämpft werden kann. Er sei ein schwerwiegendes und gleichzeitig unterschätztes Problem, begründet Clivaz sein Postulat.

(sda)

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