Das Bundesgericht hat kürzlich die Beschwerde eines Aargauer Kantonsschullehrers abgewiesen, der nach wiederholten kritischen Äusserungen gegen Corona-Massnahmen entlassen wurde. Es bestätigte damit die Sicht des Aargauer Verwaltungsgerichts, wonach der Lehrer mit seinen öffentlichen Äusserungen die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt habe (Urteil 8C_83/2023 vom 19.3.2024). Coronakritische Äusserungen einer Lehrperson mit Vorbildfunktion für Jugendliche seien von der Meinungsäusserungsfreiheit nicht geschützt. Es sei kein milderes Mittel als eine Kündigung möglich gewesen. Gemäss Urteilsbegründung sei der Lehrer zuvor ermahnt worden. Der Arbeitgeber hätte mehrere Gespräche mit ihm geführt und ihm schliesslich die Kündigung angedroht. Trotz der Auflage, private und berufliche Tätigkeiten streng zu trennen, habe der Lehrer weiter nach seiner entschiedenen Überzeugung gehandelt.
(NZZ)