Babyplanung mit Social Freezing

Seit 2014 können Frauen ihre Eizellen einfrieren lassen und sie machen immer mehr von diesem sog. «Social Freezing» Gebrauch. Damit wird Zeitpunkt einer Geburt aus Karrieregründen nach hinten verschoben. Gemäss Fortpflanzungsgesetz – dieses wird zurzeit überarbeitet – müssen eingefrorene Eizellen jedoch nach spätestens zehn Jahren vernichtet werden. Für die ersten wäre dies 2024 der Fall. Nationalrätin Katja Christ (GLP/BS) verlangt nun in einer dringenden Interpellation vom Bundesrat Auskunft, wie er die laufende Gesetzesrevision zeitlich plant. Eventuell will sie nachher in der Sommersession mit einer verbindlichen Motion eine Abschaffung der Frist von 10 Jahren oder zumindest eine Übergangsregelung fordern. Gemäss heutigem Kenntnisstand gebe es keinen sachlichen Grund, die Lagerdauer von Eizellen auf zehn Jahre zu beschränken, meint Christ. Sie hatte 2021 bereits die Legalisierung der Eizellenspende verlangt.

     (sda)

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