Ein Gericht im US-Gliedstaat Alabama fällte Ende Februar ein Urteil, dass auch ungeborene Kinder Menschenrechte haben – und zwar ungeachtet ihrer «physischen Situation». Das Gesetz gelte deshalb auch für ungeborenes Leben ausserhalb der Gebärmutter. Konkret ging es um die Vernichtung von sog. «überzähligen Embryonen». Solche fallen bei der künstlichen Befruchtung an, wenn der Mutter nicht alle befruchteten Eizellen eingepflanzt werden. Sie werden meist eingefroren und nach einer gewissen Zeit vernichtet oder für die Forschung genutzt – auch in der Schweiz. Eigentlich dürften in unserem Land nur so viele Embryonen entwickelt werden, wie der Mutter auch eingepflanzt werden. So mindestens wurde es dem Stimmvolk vor der Abstimmung über die in vitro-Fertilisation versprochen. Präzise Zahlen zu den eingefrorenen Embryonen gibt es nicht. Im Vormarsch ist jedoch vor allem das sog. «Social Egg Freezing», d.h. das Einfrieren von Eizellen ohne medizinischen Grund, Dabei werden Embryos für eine Schwangerschaft im späteren Alter auf Vorrat gelagert.
(sda)