Kinderrenten abschaffen

AHV-Bezüger sollen keine Kinderrenten mehr erhalten. Dies beschloss die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 19. Januar um Diskriminierungen zu beseitigen. Die Kinderrente ist für AHV-Rentner, die Kinder bis 18 Jahre oder – falls in Ausbildung – bis 25 Jahre betreuen. Sie beträgt maximal 40% der eigenen Altersrente. Über 90% der Renten fliessen an Männer, denn nur wenige Frauen mit über fünfzig Jahren noch Mutter werden. Beziehen beide Elternteile eine Altersrente, so folgen auch zwei Kinderrenten. Diese dürfen zusammen aber 60% der maximalen Altersrente nicht überschreiten. Erwerbstätige Eltern erhalten pro Kind monatlich 200 bis 300 Franken. Pensionäre bekommen eine Kinderrente von 478 bis 956 Franken. Gemäss der Motion soll die Abschaffung der Alterskinderrenten mit höheren Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten einhergehen. Auch sollen Hinterlassenenrenten (Waisenrenten) und Kinderrenten bei Invalidität nicht angetastet. Bestehende Alterskinderrenten werden zudem bis zum Auslaufen weiterbezahlt.

(sda)

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