Für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz soll es keine Beweislasterleichterung geben. Der Nationalrat lehnte als Zweitrat eine Initiative des Kantons Waadt ab, die eine Gesetzesänderung verlangte. Damit ist die Initiative vom Tisch. Die Beweislasterleichterung sei nicht der geeignete Weg um sexuelle Belästigungen zu verhindern, sagte Diana Gutjahr (SVP/TG) namens der Mehrheit. Arbeitgeber seien schon heute zu Präventionsmassnahmen verpflichtet. Einer praktisch gleich lautenden Standesinitiative des Kantons Genf hatten die Räte kürzlich ebenfalls zurückgewiesen.
(sda)