Wer nicht gendert, wird bestraft

Der deutschen Grammatik sieht männliche und weibliche Formen vor, die im Sprachgebrauch nicht immer mit dem Geschlecht übereinstimmen. Beim Wort «Schüler» können Buben und Mädchen gemeint sein (sog. generisches Maskulinum). Gemäss den Genderist**innen müsste es deshalb «Schüler*innen», «SchülerInnen», «Schüler_innen» oder «Schüler:innen» heissen.

Besonders sensibilisiert punkto Gendergerechtigkeit sind die Zürcher Hochschulen. Dort hat jetzt der Sprachgebrauch sogar Auswirkungen auf die Note: Bei Prüfungen und schriftlichen Arbeiten drohen Punkteabzüge, wenn keine gendergerechte Sprache verwendet wird. Etwa an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) können die Dozierenden die gendergerechte Sprache bei Prüfungen als Bewertungskriterium festlegen. Dies müsse jedoch vorher angekündigt werden. Ein neuer Leitfaden ist in Erarbeitung, der für die offizielle Kommunikation der Hochschule verbindlich, für alle anderen Bereiche eine Empfehlung sein werde, schreibt die Hochschule. «Jedoch ist das generische Maskulinum an der ganzen ZHAW explizit nicht erwünscht.» Wie mit Trans- oder Genderfluid-Personen umzugehen ist, scheint noch etwas unklar.

(JUFA)

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