Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das hat der Bundesrat aufgrund der angenommenen «Ehe für alle» beschlossen. Bereits am 1. Januar 2022 soll eine einzelne Bestimmung in Kraft treten: Sie regelt den Güterstand von gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland eine Ehe geschlossen haben, die bisher in der Schweiz nur als eingetragene Partnerschaft galt. Ab dem 1. Juli 2022 wird es dann möglich, gleichgeschlechtliche Ehen zu schliessen oder eingetragene Partnerschaften in Ehen umzuwandeln. Eingetragene Partnerschaften werden nicht mehr möglich sein, bestehende können aber weitergeführt werden.
(sda)