Neuregelung zu Minderjährigen-Ehen

Ehen Minderjähriger sind in der Schweiz an sich verboten, kommen aber immer wieder vor. Der Bundesrat sieht nun bei der Regelung minderjährig verheirateter Personen Verbesserungspotenzial und hat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben. Heute kann eine Ehe nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Altersjahr vollendet hat. Um Betroffene besser zu schützen, will der Bundesrat diese Frist bis zum 25. Altersjahr erhöhen. Bei einer Zwangsheirat kann die Ungültigkeit weiterhin unbefristet geltend gemacht werden. Die Vernehmlassung dauert bis 29. Oktober. 

(sda)

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