Die Ehe ist ein Geschenk!

Wir sagen NEIN zur «Ehe für alle»! Dabei geht es uns einerseits um den Schutz der natürlichen Ehe, auf der unsere Kultur, Gesellschaft und der Staat aufbauen. Andererseits geht es um das Recht der Kinder, wenn immer möglich mit Vater und Mutter aufzuwachsen.

Mit der von Bundesrat und Parlament beschlossenen «Ehe für alle» soll die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden. Dies ist aus einer Reihe von Gründen abzulehnen:

  • Verfassungsbruch

Das Recht auf Ehe zwischen Mann und Frau ist in der Bundesverfassung garantiert (Art. 14 BV). Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Lehre ist dies unbestritten. Und auch der Bundesrat hat dies anerkannt. Wollte man eine «Ehe für alle» einführen, so müsste die Verfassung geändert werden – und zwar mit einem obligatorischen Referendum mit Ständemehr.

Das Vorgehen des Parlaments ist nichts anderes als ein Aushebeln der Verfassung. Die «Ehe für alle» soll an der Verfassung vorbei ins Zivilgesetzbuch geschmuggelt werden. Zweck ist dabei, ein für Verfassungsänderungen nötiges Ständemehr zu vermeiden.

  • Unverhältnismässig

Das Problem wird völlig übertrieben. Für gleichgeschlechtliche Paare wurde das Partnerschaftsgesetz geschaffen, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat. Seit dem 1. Januar 2013 können eingetragene Partner – wie Ehepartner – einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Und seit 1. Januar 2018 können sie auch leibliche Kinder des Partners adoptieren (Stiefkindadoption). Es besteht deshalb kein wirkliches Bedürfnis, die Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern.

Hinzu kommen die reinen Zahlen: Weit über eine halbe Million Menschen leben in der Schweiz in einer Ehe. Demgegenüber wurden 2020 lediglich 645 eingetragene Partnerschaften begründet. Die Schaffung von Spezialgesetzen für jede kleine Sondergruppe ist Verhältnisblödsinn. Was kommt als nächstes? Die Tans-Ehe? Die Polygamie? Die Geschwisterehe? Die Ehe zwischen Vater und Tochter?

  • Es geht um mehr als um die Liebe

Oft wird das Argument vorgebracht: «Es zählt ja nur die Liebe. Auch gleichgeschlechtliche Paare lieben sich.» Dies ist leider nicht ganz vollständig. Liebe, gegenseitige Achtung und Geborgenheit sind zwar die Grundbausteine einer Ehe. Aber die Institution «Ehe» entfaltet Wirkungen, die hierüber weit hinausgehen.

Die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau – und nur in dieser Zusammensetzung! – geniesst mit der sog. «Institutsgarantie» den besonderen Schutz der Bundesverfassung (Art. 14). Sie ist Ausdruck der natürlichen Schöpfungsordnung. Ehe und Familie sind der Ort, wo Leben auf natürliche Weise weitergegeben wird, wo Kinder aufwachsen und zu wertvollen Mitgliedern unserer Gesellschaft heranwachsen. Die eheliche «Institutsgarantie» dient deshalb primär dem Schutz der Kinder.

Die «Ehe für alle» kommt einem gesellschaftspolitischen Dammbruch gleich, der die historisch gewachsene und bis anhin von Bundesgericht und Bundesrat getragene Ehe-Definition über Bord wirft. Dadurch stehen zentrale Eckpfeiler gesellschaftlicher Stabilität auf dem Spiel.

Die Ehe ist und bleibt die natürliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Nur aus dieser Verbindung entstehen natürlicherweise Kinder, welche die Zukunft der Gesellschaft sichern. Es liegt deshalb im ureigenen Interesse des Staates, die traditionelle Ehe zu schützen.

  • Kindswohl missachtet

Die vorgesehene ZGB-Änderung schafft keine Ehe für «alle», sondern primär eine Ehe für lesbische Paare. Neu sollen nämlich Lesbenpaare Zugang zur Samenspende und zur künstlichen Befruchtung erhalten. Dies ist unnatürlich: Die Natur sieht nicht vor, dass Lesbenpaare voneinander Kinder bekommen. Eine natürliche Fortpflanzung gibt es nur zwischen Mann und Frau.

Vor allem aber verliert das Kind weitgehend sein verfassungsmässige Recht auf Kenntnis des biologischen Vaters (Art.119 Abs.2 lit.g BV). Die Vaterschaftsvermutung wird einfach durch eine zweite Mutter («originäre Entstehung eines Kindesverhältnisses zur nicht gebärenden Ehefrau») ersetzt, obwohl dies biologisch gar nicht möglich ist. Ein Korrektiv in Form einer Anfechtungsklage ist nicht mehr zulässig. Nicht nur der Bundesrat, sondern auch die schweizerische Richtervereinigung und der Verband der Zivilstandsbeamte waren aus diesem Grund gegen Gesetzesänderung.

Jedes Kind hat einen natürlichen Anspruch auf nur einen Vater und nur eine Mutter, statt zwei Väter und keine Mutter oder zwei Mütter und keinen Vater. Vater und Mutter haben von frühester Kindheit an unterschiedliche Beziehungen zum Kind und erfüllen verschiedene Rollen. Nur so werden die Anforderungen des Kindswohls erfüllt.

  • Was folgt als nächstes?

Schliesslich dürften bald die nächsten Forderungen folgen. Die Grünliberalen haben am 17. März bereits eine Parlamentarische Initiative «Die Eizellenspende endlich auch in der Schweiz zulassen» deponiert. Homosexuellen Männern bleibt vorerst die Erfüllung des Kinderwunsches verwehrt. Sie dürften deshalb umgehend eine Gleichstellung mit den Lesbenpaaren fordern. Konkret heisst dies Zulassung der Leihmutterschaft und damit die kommerzielle Nutzung des Körpers der Frau als «Gebärmaschine». Und schliesslich wird auch Alleinstehenden die Erfüllung des Kinderwunsches kaum verwehrt bleiben dürfen, wenn dies schon Lesen und Schwulen gewährt wird. NEIN zu dieser Salamitaktik. NEIN zur «Ehe für alle»!

(Celsa Brunner)

 

                                                                                                           

                                                                                    

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