Marsch fürs Läbe: Beschwerde gutgeheissen

Am 18. September 2021 soll in Zürich der «Marsch fürs Labe» stattfinden. Der Stadtrat hatte unter Berufung auf sicherheitspolizeiliche Gründe sowohl einen Marsch, als auch eine Kundgebung auf dem Münsterplatz verboten. Stattdessen wurde lediglich eine stehende Kundgebung auf dem abgelegenen Turbinenplatz bewilligt. Das Zürcher Statthalteramt hat nun am 19. Mai  eine Beschwerde gutgeheissen und das Verbot des Stadtrates aufgehoben. Die Behörden seien verpflichtet, durch ausreichenden Polizeischutz dafür zu sorgen, «dass öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden können und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert werden». Noch offen ist, ob der grün-rote Stadtrat diesen Entscheid weiterziehen wird, was allerdings einer Zwängerei gleichkäme. Der 11. Marsch fürs Läbe steht unter dem Slogan «Jung, schwanger, hilflos?». Vielen Frauen in einer Notsituation wird eine Abtreibung als einfachste «Lösung» empfohlen. Zentrales Anliegen des diesjährigen Anlasses ist es deshalb, jungen Frauen in Not die Möglichkeiten einer Weiterführung ihrer Schwangerschaft aufzuzeigen.

(BfS)

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