Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat am 1. Februar eine Revision des Sexualstrafrechts in die Vernehmlassung geschickt. Damit werden primär eine Neuformulierung der Vergewaltigung (Art. 190 StGB), sowie die Einführung eines neuen Tatbestands des «sexuellen Übergriffs» vorgeschlagen (Art. 187a StGB). Der Grundgedanke ist es dabei, den entgegenstehenden Willen von sexuell mündigen Opfern besser zu schützen. Bestraft würde künftig, wer gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt oder von ihr vornehmen lässt. Auch das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern soll explizit unter Strafe gestellt werden.
(sda)