Immer mehr Kinder und Jugendliche unterziehen sich einer Geschlechtsumwandlung. Da Transsexualität keine Krankheit mehr ist, stehen therapeutische Massnahmen nicht im Vordergrund. Die Folgen sind oft tragisch.
Jedes Jahr werden in der Schweiz zwanzig bis hundert Kinder geboren, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmbar ist. In diesen Fällen wird von einer «Variante der Geschlechtsentwicklung» gesprochen (Intersexualität). Diese Menschen benötigen oft eine medizinische Behandlung und dürfen nicht diskriminiert werden.
Davon zu unterscheiden ist die sog. «Transidentität». Sie liegt vor, wenn die empfundene Geschlechtsidentität nicht mit den äusserlichen Merkmalen übereinstimmt. Betroffene meinen, im falschen Körper geboren zu sein. Entweder ordnen sie sich dabei dem anderen Geschlecht zu (Transsexualität) oder wünschen eine nichtbinäre Geschlechtszugehörigkeit jenseits von Mann und Frau (genderfluid, bigender, pangender, gender-neutral).
Bisher wurde Transsexualität als psychische Störung behandelt. Ab 2022 gilt dies mit dem Inkrafttreten des neuen ICD-11 («Internationale Klassifikation der Krankheiten») nicht mehr. Damit folgt die Medizin der Gender-Ideologie, wonach das Geschlecht ein rein soziales Konstrukt sei und deshalb frei wähl- und wechselbar ist.
Die Entwicklung wirft schwerwiegende Fragen für Behörden, Ärzte und Lehrpersonen auf.
Einfache Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten
Die Behörden haben es sich relativ einfach gemacht. Ende Dezember 2020 verabschiedete das Parlament – parallel zur «Ehe für alle» – eine Gesetzesänderung betreffend die Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister. Eine solche ist künftig durch eine einfache Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten möglich. Auch Jugendliche können ihr Geschlecht ändern, und zwar ab dem 16. Lebensjahr gar ohne Zustimmung der Eltern.
Die praktischen Folgen wurden nicht in Betracht gezogen. Gehören Trans-Personen im Sport zu den Männern oder den Frauen? Im Gefängnis: In die Männer- oder Frauenabteilung? Braucht es separate Toiletten?
Verzicht auf therapeutische Behandlung
Schwierig ist es für die Ärzte: Nachdem Homophobie zum strafrechtlichen Tatbestand wurde, möchte kein Hausarzt als transphob gelten. Wenn Personen eine Transidentität geltend machen, werden sie deshalb oft gleich an Spezialisten verwiesen. Diese wiederum belasten sich nicht mit Psychotherapien, denn jeder soll ja gemäss dem Genderismus sein Geschlecht frei wählen können. Während es bei den Erwachsenen mehrheitlich Männer sind, möchten bei den Kindern und Jugendlichen vor allem Mädchen zu Knaben werden.
So werden selbst Kindern Pubertätsblocker verordnet und die nachfolgende Hormonbehandlung beginnt schon im Alter von 13, 14 Jahren. Es reichen der Wunsch der Betroffenen und der Eltern. Nach hormonellen Anpassungen drängen sich Brustamputation, Verschmälerung des Beckens und künstlicher Penis auf – dies ohne je eine Psychotherapie besucht zu haben. Und die Ärzteschaft macht die «Entpathologisierung» der Trans-Diagnostik mit, obwohl es nicht dem Wohl des Patienten entspricht.
Operative Umwandlung
1994 entschied das Eidg. Versicherungsgericht, dass Krankenversicherer die Kosten operativer Geschlechtsumwandlungen übernehmen müssen, da Transsexualität das Erfordernis eines pathologischen Zustands erfülle. Gedeckt ist die chirurgische Entfernung der ursprünglichen Geschlechtsorgane und der Aufbau Neuer.
Gemäss neusten Zahlen der Spitaldatenbank SwissDRG fanden 2017 14 operative Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen und 175 bei Erwachsenen statt. Allerdings sagt die Statistik nicht, wie viele Fälle echte Intersexualität und wie viele Transsexualität waren. Die Zahl ist jedoch sicher sehr klein und steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur aufgeregten Debatte des Themas. Mit der erwähnten «Entpathologisierung» der Transsexualität fragt sich zudem, wieso eine operative Geschlechtsumwandlung noch zu den KVG-Pflichtleistungen gehören soll.
Herausgeforderte Lehrerschaft
Herausgefordert ist auch das Lehrpersonal. Unter Jugendlichen werden «Coming-out» und Geschlechtswechsel zur Lifestyle-Frage: «Trans» oder «genderfluid» zu sein ist cool. Praktisch ist die Sache ist einfach: Ein 17Jähriger Jüngling kann der Schulleitung einfach mitteilen, er sei nun eine Frau und im Turnen Zugang zur Mädchen-Umkleidekabine verlangen. Auch wolle er nicht mehr mit Fritz, sondern als Fränzi angesprochen werden.
Der Druck ist gross: Bereits heute verlieren in der Schweiz Lehrerinnen und Lehrer ihre Stelle, wenn sie sich dieser «Political Correctness» nicht unterwerfen. Und die Queer- und Trans-Lobby sorgt für die nötige Publizität der Fälle.
Schwerwiegende Folgen
In einem zeitlosen Land, wo der Regenbogen nie verblasst, lebt der Mensch jenseits zwangsheteronormativer Unterdrückung glücklich und zufrieden in seinem Wunschgeschlecht. Er paart und liebt sich egal mit wem und wie vielen, und wenn ihm unwohl wird, ändert er einfach seinen geschlechtlichen und damit auch emotionalen Zustand, um in Endlosschleife stets neues Glück zu finden. So die Verheissungen der Gender-Ideologie. Minderjährige sind aber oft nicht in der Lage, ohne psychologische Beratung die Konsequenzen ihres Entscheids effektiv zu erfassen.
Die Wirklichkeit sieht nämlich brutal anders aus: Transmenschen machen sich lebenslang zum Patienten und mit der operativen Geschlechtsumwandlung ist eine permanente Unfruchtbarkeit verbunden. Selbst bei einer blossen Hormonbehandlung können körperliche Veränderungen oft nicht rückgängig gemacht werden.
Gegenbewegung
Manche bedauern die Geschlechtsumwandlung und immer mehr Menschen organisieren sich als sog. «Detransitioners» (www.transgendertrend.com). Beim herrschenden Zeitgeist braucht dies allerdings grossen Mut. Auch die Gerichte fordern – vor allem von Ärzten und Psychiatern – vermehrte Rechenschaft.
In einem spektakulären Entscheid hiess der Londoner High Court als höchstes britisches Gericht im Sommer 2020 die Klage einer jungen Ex-Patientin gegen die Tavistock-Klinik gut, die als einzige Klinik des nationalen Gesundheitsdienstes NHS Geschlechtsumwandlungen vornimmt. Die 23-jährige Keira Bell ist heute unfruchtbar und verstümmelt und der High Court entschied, dass ein Kind unter sechzehn Jahren nicht die geistige Reife habe, in derart massive Langzeitschäden einzuwilligen.
Weiter auf Abwegen
Von solchen Bedenken ist in der Schweiz nichts zu spüren. Mit dem Entscheid des Parlaments zur Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister mittels einfacher Erklärung scheint eher eine Entwicklung eingeleitet, die nach der Legalisierung der «Ehe für alle» nun das Thema «Trans» und «Queer» auf die Tagesordnung setzen möchte.
Celsa Brunner