Geschlechtsänderungen

Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister durch eine Erklärung auf dem Zivilstandsamt anpassen lassen können. Nach dem Nationalrat hat am 1. Dezember auch der Ständerat entsprechende Änderungen im Zivilgesetzbuch gutgeheissen. Umstritten ist noch, ob für Minderjährige oder Verbeiständete die Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter nötig ist. Als Kompromiss hat der Ständerat vorgeschlagen, dass Minderjährige ab 16 Jahren keine Zustimmung der Eltern benötigen.  

(sda)

 

                                                                                                           

                                                                                    

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