Nach dem Ständerat hat am 24. September auch der Nationalrat den Vorschlag gutgeheissen, sein Geschlecht im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung vor dem Zivilstandbeamten ändern können. Noch geklärt werden muss, ob bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter nötig ist. Der Nationalrat strich diese Voraussetzung, welche der Ständerat und der Bundesrat befürwortet hatten. Die Einführung eines dritten Geschlechts sei nicht Gegenstand der Vorlage, erklärte Bundesrätin Keller-Sutter. Es gebe weiterhin nur die Kategorien weiblich und männlich.
(sda)