Waren Programme zur Erbgesundheit früher eine staatliche Angelegenheit, so herrscht heute der freie Markt. Die pränatale Gendiagnostik macht es möglich. Erwünscht sind gesunde Kinder mit Anpassungsfähigkeit, körperlicher Leistungsfähigkeit und hoher Intelligenz.
Unter Eugenik (Erbgesundheitslehre) versteht man Konzepte der Humangenetik, die in der Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik angewandt werden. Ziel ist es, positiv bewertete Erbanlagen im Gen-Pool einer Population zu vergrössern (positive Eugenik), bzw. negatives Erbgut zu vermindern (negative Eugenik).
Staatliche Gesundheitspolitik
Anders als viele glauben, geht die Eugenik nicht auf die Nazi-Rassengesetze zurück. Vielmehr entwickelte sie sich anfangs des 20. Jahrhunderts als gesundheitspolizeiliche «Massnahme» zur Elendsbekämpfung im aufkommenden Sozialstaat. Mit Geburtenkontrolle (Zwangskastration und -sterilisation) sollten geistige und körperliche Behinderungen reduziert werden.
Das weltweit erste Eugenikprogramm wurde ausgerechnet im sozialistischen Schweden eingeführt. 1921 beschloss der Reichstag die Gründung eines Instituts für Rassenbiologie in Uppsala. 1922 legten die Sozialdemokraten ein Gesetz zur Sterilisation geistig Behinderter vor. 1934 forderte Gunnar Myrdal im Buch «Eine Krise in der Bevölkerungsfrage» Sterilisationsprogramme für «hochgradig lebensuntaugliche Individuen». Weitere Gesetze folgten.
Das traurige Vermächtnis der Margaret Sanger
Eine international führende Rolle spielte die amerikanische Krankenschwester und spätere Milliardärsgattin Margaret Sanger (1879 – 1966). Sie befürwortete aus ebenfalls sozialer Perspektive die Idee einer «Rassenhygiene», wobei sie die menschliche Rasse insgesamt meinte und nicht (wie die Nazis) eine bestimmte Ethnie. Vielmehr wollte sie die Fortpflanzung «asozialer Elemente» generell verhindern, die sie als minderwertig einstufte. Damit wurde der Eugenik-Begriff erweitert.
Als «Problemfälle» sah Sanger nicht nur Geisteskranke und Behinderte, sondern auch Bettler, Kriminelle, Prostituierte und Drogenabhängige. Diese sollten zur Umerziehung in Lager und Frauen eine zwangsweise Empfängnisverhütung erhalten. Sanger schrieb: «Es ist eine strikte und unbeugsame Politik der Sterilisierung und Absonderung jener Teile der Bevölkerung anzuwenden, deren Nachkommenschaft verdorben ist, oder deren Erbgut von solcher Art ist, dass verwerfliche Charakterzüge möglicherweise auf den Nachwuchs übertragen werden.» (in: Birth Control Review, S. 106, 1932).
1921 gründete Sanger deshalb die American Birth Control League, aus der 1942 die Organisation «Planned Parenthood» (Geplante Elternschaft) und später auch die deutsche Pro Familia hervorgingen, bei der sie Gründungsmitglied war. In der Schweiz übernimmt diese Rolle die Schweizerische Gesellschaft für Sexuelle Gesundheit (SGCH). 1927 half Sanger bei der Organisation der ersten Weltbevölkerungskonferenz in Genf.
Schweiz mit dabei
Auch in der Schweiz gab es eugenische Konzepte. Auch hier waren Massnahmen gegen «moralisch Degenerierte» sozial-fürsorgerisch motiviert. Betroffen waren Verarmte, Behinderte, Alkoholiker. Die gängigsten Mittel waren Heiratsverbote, Sterilisierungen, Kastrationen und Anstaltsversorgungen. Der Zürcher Psychiater August Forel (1848 – 1931) liess als Direktor der Burghölzli-Klinik (auch ambulant) Hunderte von Zwangssterilisationen durchführen.
Privatisierung der Eugenik
Im Gegensatz zur nationalsozialistischen Eugenik wurden die wohlfahrtsstaatlichen Massnahmen westlicher Staaten (USA, GB, Schweden, Schweiz) bisher kaum hinterfragt. Dies ist umso bedauerlicher, als die heutige Fortpflanzungs- und Gentechnologie ungeahnte Möglichkeiten eugenischer Selektion erschliesst.
Nebst rapiden technischen Fortschritten hat ein eigentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden. So steht heute in der Humangenetik nicht mehr die Gesundheit der Gesellschaft im Zentrum, sondern jene des Individuums. Die schwangere Frau allein fällt den Entscheid, ob sie ihr Ungeborenes testen lassen will. Sie entscheidet über vorgeburtliche Operationen am kranken Kind. Und auch sie allein entscheidet über die Abtreibung eines als behindert diagnostizierten Kindes – ein Entscheid negativer Eugenik. Mit der Privatisierung der Eugenik beschränkt sich der Staat faktisch darauf, noch gewisse Rahmenbedingungen für die private Selektion vorzugeben.
In der Schweiz wurde mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) vom 18. Dezember 1998 die künstliche Befruchtung zugelassen. Damals durften nicht mehr Embryonen erzeugt werden, als sich in die Gebärmutter einpflanzen liessen (maximal drei). Dies erwies sich allerdings als Illusion und schon bald gab es Tausende «überzähliger», tiefgefrorener Embryonen, auf welche die Forschung zugreifen wollte. Die genetische Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen war damals noch verboten.
Pränatale Diagnostik und Präimplanationsdiagnistik
Dies änderte sich in zwei Abstimmungen von 2015, als die Stimmberechtigten zuerst die «Dreier-Regel» aufhoben und später mit einer Gesetzesänderung die Präimplantationsdiagnostik erlaubten. Damit dürfen künstlich erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht und selektioniert werden.
Ähnliche Selektionsmöglichkeiten bieten Tests der Pränataldiagnostik, wobei natürlich gezeugte Embryos im Mutterleib als «defekt» ausgesondert werden. Bei all diesen Fällen handelt es sich um sog. negative Eugenik, womit Erbkrankheiten ausgemerzt werden sollen. Zudem wächst der gesellschaftspolitische Druck: Krankenkassen werden die Kosten für «kranke Kinder» nicht mehr tragen wollen, wenn man diese hätte «verhindern» können.
Das Designerbaby
Wie die negative Eugenik wurde auch die positive Eugenik – die Förderung «gesunden» Erbgutes – privatisiert. Welches Elternpaar wünscht sich nicht das schönste, das intelligenteste, das kräftigste Kind? Lieber ein Mädchen oder ein Junge? Blaue Augen gefällig oder doch eher wunderbar dunkle?
Der Gesundheitsbegriff ist in der materialistischen Gesellschaft ständig im Fluss. Die Definition, was als «gesund» gilt, passt sich dem Zeitgeist an. Zum Idealbild wird der Typ, der Schönheit mit Virenresistenz und Intelligenz vereint. Technisch ist schon fast alles machbar und bloss noch eine Kostenfrage. So ist es denn auch nur eine Frage der Zeit, bis sich das künstlich erzeugte, idealtypische Kind als (allerdings kostspieliger) Standard durchsetzt und der Rest zum Auslaufmodell wird.
Anders als die Staatseugenik des frühen 20. Jahrhunderts basiert die Eugenik heute auf kommerziellen Anreizen. Nicht nur die beste Erziehung, die beste Schule, die beste Ernährung heisst die Devise, sondern auch der beste Körper. Die Startchancen ins Leben werden durch gentechnologische Massnahmen optimiert. Die Perspektiven sind unmenschlich.
Celsa Brunner