Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird frühstens in der Wintersession in den Ständerat kommen. Die Rechtspolitiker des Ständerats wollen noch Zweifeln an der Verfassungsmässigkeit der Vorlage Rechnung tragen.
Die grosse Kammer hatte den Gesetzesentwurf für eine Ehe auch für homosexuelle Paare samt Erlaubnis zur Samenspende für lesbische Paare im vergangenen Juni mit 132 zu 52 Stimmen verabschiedet. Nun teilten die Parlamentsdienste am 11. August mit, die Rechtskommission des Ständerats habe die Beratung der Vorlage aufgenommen und beschlossen, ihre Verfassungsmässigkeit vertieft zu prüfen. Dies sowohl in Bezug auf die Vorlage generell wie auch auf die Regelung im Bereich Adoption und Fortpflanzungsmedizin.
Ein sehr umstrittener Bericht des Bundesamts für Justiz hatte die Vorlage bereits als verfassungskonform bezeichnet. Mittlerweile gebe es aber auch Gutachten, die die Verfassungsmässigkeit in Abrede stellten, sagte Kommissionspräsident Beat Rieder (Wallis, cvp.). Es gebe mehr als ein, zwei Probleme in dieser Vorlage. Und der Ständerat sei nicht bekannt dafür, Geschäfte ohne gründliche Prüfung zu verabschieden. Die Kommission wird nun also die Gutachter und auch Experten im Bereich Fortpflanzungsmedizin anhören, um diese Fragen zu klären. Der Ständerat wird das Geschäft demnach frühestens in der Wintersession behandeln.
Quelle: NZZ-vom 12.08.2020