Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten, doch die Fälle nehmen zu. Allein im Kanton Zürich wurden 2025 bereits 27 Kinder registriert, die von einer Leihmutter im Ausland geboren wurden. Die rechtlichen und menschlichen Folgen sind oft schwerwiegend, weil mehrere Länder, anonyme Eizellenspenderinnen und unklare oder problematische Urkunden im Spiel sind.
Besonders schwierig ist das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. In mehr als der Hälfte der Fälle kann dieses nicht gesichert werden, etwa weil die Eizellenspenderin anonym bleibt. Die Anerkennung in der Schweiz kann Monate bis Jahre dauern und endet je nach Fall zusätzlich in einem Adoptionsverfahren. Nötig ist nicht eine Reform des Abstammungsrechts, sondern die strafrechtliche Durchsetzung des Leihmutterverbots. Es darf nicht länger sein, dass homosexuelle Promis das Kind einer Leihmutter kaufen und sich nachher in Fotoreportagen von Schweizer Hochglanzmagazinen damit auch noch damit brüsten. Diese Männer verstossen gegen das Gesetz und gegen die Rechte des Kindes – auch wenn es sich um sog. Prominente handelt. (sda)
