Wie weiter mit der Familienbesteuerung?

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Regula Nikles, Kassierin unserer Arbeitsgruppe «Jugend und Familie»/IG 3plus, beim Fernseh-Interview am Abstimmungsnachmittag.

Das Stimmvolk hat am 8. März die Individualbesteuerung mit 54% angenommen. Wir bedauern dies sehr. Damit wurde zwar die Heiratsstrafe abgeschafft, aber neu eine Familienstrafe eingeführt. Das ist bitter. Die Folgen werden für viele kinderreiche Familien schwerwiegend sein.

Wir haben getan, was wir konnten, um die Einführung einer Individualbesteuerung zu verhindern. Aber offenbar haben die Familien in diesem Land keinen grossen Stellenwert mehr. Die Frage ist nun, wie es weitergeht. Dabei gibt es eine Reihe von Komplikationen.

Bundesgesetze geändert

Erstens bringt die vom Volk angenommene Vorlage nun wesentliche Änderungen in zwei bestehenden Bundesgesetzen, nämlich:

  • Einerseits im Gesetz über die direkten Bundessteuern, wo die Details der Einführung der Individualbesteuerung auf Bundesebene geregelt sind. Beispielsweise der Abzug für die Fremdbetreuung (Drittbetreuung) steigt auf 25’500 Franken und der Kinderabzug von 6’700 auf 12’000 Franken. Beide Beträge müssen jedoch hälftig aufgeteilt werden. Und sie können nur geltend gemacht werden, wenn überhaupt ein ausreichendes Einkommen besteht, was bei vielen Müttern (mit kleinem Zweiteinkommen) nicht der Fall ist. Bei zwei Kindern müsste dieses Einkommen bei mindestens 2’000 Franken pro Monat liegen, damit die Abzüge überhaupt greifen.
  • Andererseits im Steuerharmonisierungsgesetz: Dort werden die Kantone zur Einführung der Individualbesteuerung bis 1. Januar 2032 verpflichtet.

Zweitens wird der «bedingte Rückzug» der Individualbesteuerungsinitiative des feministischen Komitees von FDP/GLP/Alliance F-Frauen vom 30. Juni 2025 nun definitiv. Dies bedeutet, dass die Individualbesteuerung nunmehr auf Gesetzesebene verankert ist, jedoch nicht in der Verfassung.

«Mitte»-Initiativen noch hängig

Drittens sind noch die zwei «Fairness»-Verfassungsinitiativen der Mitte-Partei hängig. Sie zielen ebenfalls auf eine Beseitigung der Heiratsstrafe ab, aber ohne eine Individualbesteuerung einzuführen. Anders als die Individualbesteuerung hätten die beiden Mitte-Initiativen keine Auswirkungen auf die kantonalen Steuersysteme.

  • Mit der Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» hätten doppelverdienende Ehepaare künftig die Wahl zwischen einer gemeinsamen Besteuerung (wie bisher) oder einer Besteuerung wie Konkubinatspaare (neu). Das Steueramt müsste beide Berechnungen vorlegen und das Ehepaar könnte die günstigere Lösung wählen.
  • Mit der Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» würde bei der AHV die gegenwärtige Rentendeckelung bei 150% der Ehepaarrente aufgehoben.

Der Bundesrat lehnt beide «Mitte»-Initiativen ab. Der Nationalrat diskutierte die «Initiative für faire Bundessteuern» erstmals in der Herbstsession 2025 und lehnte sie am 17. September 2025 mit 99 zu 92 Stimmen relativ knapp ab. Die zweite «Initiative für faire AHV-Renten» ist noch in den vorbereitenden Kommissionen des Nations- und des Ständerates. Die Behandlungsfrist für die Vorlage wurde bis 27. September 2027 verlängert.

Initiative «für faire Bundessteuern»

Von Interesse ist jetzt primär, wie es mit der «Initiative für faire Bundessteuern» weitergeht, die vom Nationalrat am 17. November ohne Gegenvorschlag abgelehnt wurde. Sie liegt gegenwärtig in der ständerätlichen Wirtschaftskommission und dürfte im Juni 2026 ins Plenum des Ständerates kommen. Sagt (wie der Nationalrat) auch der Ständerat Nein, so käme die Vorlage voraussichtlich im November 2026 oder Februar 2027 ohne Gegenvorschlag an die Urne.

Je nachdem wie dieser Entscheid über die Mitte-«Initiative für faire Bundessteuern» ausgeht, würde es dann jedoch kompliziert. Wird sie abgelehnt, so wäre dies eine Bestätigung für die Individualbesteuerung. Würde sie hingegen angenommen, so gäbe es einen Widerspruch zwischen der neuen Verfassungsbestimmung (Art.128 Abs.3bis BV) und den am 8. März 2026 gutgeheissenen Bundesgesetzen zur Individualbesteuerung (vgl. oben).

Schattenrechnung als Ausweg

An sich ist die Rechtslage klar: Die Bundesverfassung geht dem Gesetz vor und das Parlament müsste die verfassungswidrigen Gesetzesregeln zur Individualbesteuerung streichen. Technisch wäre das gut machbar, weil die Umsetzung der Individualbesteuerung bei Bund und Kantonen ohnehin erst in einigen Jahren greift. Für die Umsetzung der Mitte-Initiative gälten derweil die Gebote «gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren» und «keine Benachteiligung für Ehepaare».

Eine denkbare Kombination beider Initiativen wäre die Einführung einer Schattenrechnung: Ehepaare würden weiter gemeinsam besteuert, doch wenn die Steuerbelastung höher wäre als bei der separaten Besteuerung der Ehepartner, gälte automatisch die tiefere Belastung. Damit wären die Anforderungen der Mitte-Initiative erfüllt, wonach Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden dürfen.

Was passiert in den Kantonen?

Andererseits hat der Mitte-Verfassungstext theoretisch keine Auswirkungen auf die Kantone, weil Artikel 128 BV an sich nur die Bundessteuern regelt. Die aus dem Volksentscheid vom 8. März 2026 und dem Steuerharmonisierungsgesetz folgende Einführung der kantonalen Individualbesteuerung bliebe damit rechtlich bestehen. Damit ergäbe sich eine krasse Divergenz der Steuersysteme von Bund und Kantonen. Nur das Parlament könnte dies verhindern, indem es die vom Volk beschlossene Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes und die damit verbundene kantonale Einführung der Individualbesteuerung rückgängig macht. Sollte es tatsächlich nach dem Ja zur Individualbesteuerung auch noch zu einem Ja bei der Fairness-Initiative der Mitte kommen, so wäre die Situation auf jeden Fall komplex. Es würde sich dann rächen, dass Linke und Liberale im Parlament verhindert haben, dass die Initiativen der Mitte und die Individualbesteuerung dem Stimmvolk nicht gemeinsam vorgelegt wurden. Jenseits aller taktischen Winkelzüge der GLP/FDP-Frauen wären dann den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beide Optionen nebeneinander zur transparenten Auswahl präsentiert worden. Damit wäre auch klar gewesen, welches Steuermodell das Volk zur Beseitigung der Heiratsstrafe wirklich will. Dies ist auch nach der Abstimmung vom 8. März völlig unklar.