Der Ständerat prüft gegenwärtig bei der Beratung der Motion Fehr Düsel (24.3115) punktuelle Verschärfungen des Jugendstrafrechts. Die zuständige Rechtskommission führte hierzu Anhörungen mit Vertretern der Kantonalen Justizdirektorenkonferenz (KKJPD), Experten für Strafverfolgung und Jugendpsychiatrie, sowie Fachpersonen aus Vollzugseinrichtungen durch.
Obwohl das Jugendstrafrecht grundsätzlich positiv beurteilt wird, besteht bei jugendlichen Intensivtätern ein Handlungsbedarf. Nebst erzieherischen Zielen muss auch einer angemessenen Reaktion auf besonders schwere Straftaten Rechnung getragen werden. Die Maximalstrafen im Jugendstrafrecht sind deshalb gezielt anzupassen und die Freiheitsstrafen für 15- und 16-Jährige zu erhöhen. Damit soll bei Jugendlichen, bei die Erziehungsmassnahmen keine Wirkung zeigen, eine stärkere Bestrafung möglich werden. (sda)
