Stiefkindadoption für Homopaare

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Der Ständerat beschloss in der Sommersession, den Gesetzesentwurf zur erleichterten Stiefkindadoption für homosexuelle Paare (25.073) an den Bundesrat zurückzuweisen. Er verlangte, die Vorlage in die laufende Revision des Abstammungsrechtes und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) aufzunehmen, damit das Parlament über ein kohärentes Gesamtpaket befinden kann. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die geplanten Änderungen mit Art.119 Abs.2 lit.g der Bundesverfassung vereinbar sind. Die Bestimmung regelt das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Die Rechtskommission des Nationalrats sprach sie sich demgegenüber nun dafür aus, die Stiefkindadoption unabhängig von dieser umfassenden Rechtsrevision weiter zu behandeln. Eine Minderheit unterstützt demgegenüber weiter die Rückweisung an den Bundesrat. Sie verlangt, dass Vorlage koordiniert und nicht isoliert zu behandeln. (sda)