In der Schweiz werden Personen ab Geburt im Personenstandsregister als „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen. Eine weitere Geschlechtskategorie ist nicht möglich, weil eine Änderung des binären Geschlechtermodells zahlreiche rechtliche Konsequenzen hätte. Angepasst werden müsste auch die Bundesverfassung. Der Bundesrat erklärte deshalb schon Ende 2022, eine Änderung der binären Geschlechtsordnung sei nicht unbedingt nötig. Es könne auch ohne drittes Geschlecht sichergestellt werden, dass non-binäre Personen nicht angefeindet werden.
In einem Bericht vom November 2025 schlug der Bundesrat nun konkrete Schritte vor, darunter vor allem Sensibilisierungsmassnahmen. Eine Streichung der Geschlechtsangabe im Pass lehnte er ab, da die nach internationalem Standard erforderlich sei. Ein Eintrag «X» wäre jedoch möglich («M», male; «F», female, «X», «unspecified») Die Schweiz ist vor Thailand weltweit führend in der Statistik sog. non-binärer und Transgender-Personen. Seit dem ESC-Sieg 2024 von «Nemo» propagiert nebst den Linksparteien vor allem das Schweizer Fernsehen in verschiedensten Sendegefässen (Club, Sternstunde Philosophie, News plus, SRF Kids) eine dritte Geschlechtskategorie. Dabei wird die Problematik unterschlagen, dass eine Auflösung der binären Geschlechterordnung den Schutz von Frauen stark beeinträchtigen kann – so etwa in Umkleideräumen, Notunterkünften, Frauenhäusern oder im Strafvollzug. Beispielsweise in Grossbritannien entschied das Oberste Gericht deshalb letztes Jahr, dass im Gleichstellungsgesetz eine „Frau“ rechtlich immer eine biologisch weiblich geborene Person sei, was die Definition von Geschlecht als binär festlegt.
(SRG, SDA)
