Das Volk soll nicht über die Übernahme der WHO-Gesundheitsvorschriften in schweizerisches Recht abstimmen. Zwei Vorstösse, die solches verlangten, wurden im Parlament abgeschmettert.
Im Nationalrat hatte die SVP-Fraktion bereits am 9. Dezember 2024 eine Motion mit dem Titel eingereicht: «Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten» (Motion 24.4323). Eine gleichlautende Forderung startete Pirmin Schwander (SVP/SZ) im Ständerat. Die Idee war, dass der Bundesrat die IGV-Übernahme dem Parlament in einem Bundesbeschluss vorlegen müsste, der dann dem fakultativen Referendum unterstünde.
Bundesrat will zuwarten
Die Stellungnahme des Bundesrates war kurz und knapp. Er begründete die Ablehnung der Motionen damit, dass momentan die juristische Analyse über die Kompetenzen zum Vertragsabschluss noch laufe. Auch solle der Ergebnisbericht der Vernehmlassung abgewartet werden. Erst danach werde der Bundesrat über die nächsten Schritte entscheiden. Viel Zeit bleibt der Landesregierung aber nicht, denn die Frist für ein sog. «Opting Out» läuft nur noch bis 19. Juli 2025. Dies ist die Frist für den Bundesrat, um eine allfällige Ablehnung oder Vorbehalte gegen die IGV zu äussern. Tut er dies nicht, treten die IGV-Änderungen automatisch in Kraft und werden für die Schweiz völkerrechtlich bindend.
Im Parlament wurden in der Frühjahrssesssion beide Motionen abgelehnt. Im Nationalrat gab es nebst SVP und EDU keine Unterstützung. Dies ist umso erstaunlicher, als die Motion nicht per se die Ablehnung der IGV-Änderungen fordert, sondern lediglich die Rechtsübernahme dem demokratischen Prozess unterstellen wollte.
Auch der Ständerat lehnte die Motion ab. Hier gab es jedoch Unterstützung anderer Fraktionen. Von der Mitte stimmten Stefan Engler (GR), Beat Rieder (VS) und Heidi Z’graggen (UR) dafür. Bei der FDP wurde die Motion von Petra Gössi aus dem Kanton Schwyz unterstützt.
Vom Nationalrat mit 97 zu 90 Stimmen ebenfalls verworfen wurde am 6. Mai 2025 eine Motion von Lukas Reimann (SVP/SG) «WHO. Demokratische Kontrolle durch Volk und Parlament sicherstellen » (Mo 23.3910).
Viel Kritik an der Vorlage
Die Beteiligung an der Vernehmlassung zur IGV-Übernahme war ausserordentlich hoch und umfasst über 600 Seiten. Dabei finden sich kaum befürwortende Stellungnahmen. Offenbar gehen WHO-freundliche Kreise davon aus, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ihre Interessen wahrt.
Unter den Kantonen äusserte sich Bern klar gegen die Vorlage. Der Berner Regierungsrat sieht die Änderungen als problematisch. So werde dem WHO-Generaldirektor die Befugnis übertragen, Empfehlungen zur nationalen Gesundheitspolitik zu geben. Auch wenn diese nicht bindend sind, sei dies eine nationale Aufgabe. Die Empfehlungen stellen daher einen Eingriff in die Befugnisse der Mitgliedsländer dar. Auch die verpflichtende Einführung einer nationalen IGV-Behörde sieht der Berner Regierungsrat kritisch. Zudem befürchtet er eine stärkere Überwachung der Schweizer Gesundheitspolitik und WHO-Einflussnahme. Unterschrieben ist die Berner Stellungnahme von Regierungsrätin Evi Allemann (SP).
Überraschend lehnt auch Interpharma, der Interessenverband der Schweizer Pharmaindustrie, die IGV-Übernahme ab. Der Verband vertritt 23 Pharmaunternehmen und fordert eine klare Definition der Begriffe «pandemische Notlage» und «relevante Gesundheitsprodukte». Auch der verlässliche Schutz geistigen Eigentums wird erwähnt. Daneben wird der Erhalt der Souveränität der Schweiz bei der Bekämpfung künftiger Pandemien bekräftigt. Dieses Argument findet sich auch in den Antworten vieler Kantone.
