Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats lancierte bereits am 5. November 2021 eine Motion «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren». (Mo 21.4341). Der Bundesrat soll demnach – analog zur Samenspende – eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Eizellenspende für Ehepaare zu ermöglichen, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt. 2022 nahm das Parlament die Motion mit teilweise beträchtlichem Mehr an: Der Nationalrat mit 107 gegen 57 Stimmen und der Ständerat mit 20 gegen 22 Stimmen. Die Ratsminderheiten argumentierten demgegenüber, die Evaluierung des kürzlich geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Zudem müsse die Eizellenspende im Gesamtkontext beurteilt werden. Es gebe zahlreiche ethische, juristische aber auch medizinische Bedenken. Im Unterschied zur Samenspende stelle die Eizellenspende nämlich einen körperlich invasiven Eingriff dar. Auch die nationale Ethikkommission und die Schweizer Ärztevereinigung waren dieser Meinung.
Dem hat sich nun kürzlich mit einer Stellungnahme die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) angeschlossen und die Eizellenspende aus explizit christlicher Sicht abgelehnt. Obwohl ein unerfüllter Kinderwunsch – wie bereits die alten biblischen Texte zeigten – mit grossem Leid verbunden sein könne, verstehe die christliche Ethik das Leben als eine Gabe Gottes, die sich der völligen Verfügbarkeit des Menschen entziehe. Hinzu komme das mit Eizellenspenden verbundene Risiko der Ausbeutung von Frauen, die Eizellen aus finanzieller Not spenden. Dadurch würde das verfassungsrechtliche Verbot des Handels mit menschlichem Keimmaterial potenziell unterlaufen.
(idea)
