Die Pille danach wird oft mit der Abtreibungspille verwechselt. Beide Produkte werden bis zu 72h bzw. 120h nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen, haben aber unterschiedliche Wirkmechanismen. Die Zulassunginhaberin für die «Pille danach» (Perrigo Schweiz AG) kämpft seit 2019 durch alle Gerichtsinstanzen für die «Umteilung» seiner beiden Produkte Ellaone® und Norlevo® in die aktuelle Medikamenten-Verkaufskategorie «E». Mit der Revision des Heilmittelrechts 2019 wurde die frühere Abgabekategorie (C) aufgehoben, in der die beiden als ‹Pille danach› zugelassenen Präparate seit 2002 bzw. 2016 eingeteilt waren. Damit wurde die «Pille danach» zwar nicht verschreibungspflichtig, darf aber in Apotheken nur nach einem Beratungsgespräch abgegeben werden. Eine Umteilung in die Kategporie (E) würde bedeuten, dass die «Pille danach» auch in Drogerien erhältlich wäre, wie ein einfaches Hustenbonbon. Das Bundesgericht erteilte dieser Interpretation allerdings am 13. November 2024 eine Absage.
(HLI)
