Am 8.März beschloss das Stimmvolk die Einführung der Individualbesteuerung, und dabei soll es nach dem Willen des Parlaments auch bleiben. So beschloss der Ständerat am 4. Juni mit knappem Mehr von 24 zu 21 Stimmen, dem Stimmvolk ein Nein zur Mitte-Initiative gegen die Heiratsstrafe zu empfehlen. Der Nationalrat – auch er mit knappem Mehr von 102 gegen 97 Stimmen – lehnte das Begehren ebenfalls ab.
Die «Fairness-Initiative» der Mitte fordert die Beseitigung der Heiratsstrafe bei den direkten Bundessteuern. Sie schlägt aber keine individuelle Besteuerung unabhängig vom Zivilstand vor, sondern will Verheiratete weiterhin gemeinsam veranlagen. Gesetzesbestimmungen sollen jedoch die Benachteiligung Verheirateter verhindern.
Die Volksabstimmung über diese wichtige Fairness-Initiative wird voraussichtlich im November stattfinden. Sie ist die letzte wirkliche Chance, die massive steuerliche Diskriminierung von Einverdienerfamilien und Familien mit kleinem Zweiteinkommen durch die Individualbesteuerung zu stoppen.
«Das Ja vom 8. März war kein Nein zur Fairness-Initiative», sagte richtigerweise Stüänderätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Wer eine Änderung bei der Heiratsstrafe gewollt habe, habe keine andere Wahl gehabt, als zuzustimmen. Es sei bedauerlich, dass Bundesrätin Karin Keller-Suter eine parallele Abstimmung über beide Initiativen – jene zur Individualbesteuerung und jene der Mitte – gezielt verhinderte.
Die Mitte-Initiative schaffe keine neuen Diskriminierungen und anerkennt unterschiedliche Lebensmodelle, meinte Nationalrat Pirmin Bischof (Mitte/SO) aus und griff damit ein Argument gegen die Individualbesteuerung wieder auf. Ob beide Partner gleich viel verdienten oder ob einer beruflich zurückstecke, habe das Paar zu entscheiden und nicht der Steuervogt. Peter Hegglin (Mitte/ZG) nannte als Beispiel Familien mit Einkünften von 150’000 Franken. Bei einer Einkommensaufteilung von 50 zu 50 Prozent bezahle die Familie mit Individualbesteuerung künftig noch 227 Franken Bundessteuer, 1’108 Franken weniger als heute. Mit nur einem Einkommen dieser Höhe wären es aber 4’928 Franken Bundessteuer oder 2’500 Franken mehr als derzeit. Er fragte: «Ist das gerecht?»
Befürworter der Individualbesteuerung wie Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) meinten, Einverdiener-Abzüge für Ehepaare könnten die Kantone auch bei der Individualbesteuerung einführen. Auf die Diskriminierung der Einverdienerpaare bei den direkten Bundessteuern ging sie nicht näher ein.
In der Parlamentsdebatte waren auch die Kosten ein Thema. Dem Bund könnten je nach Umsetzung 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen. Bei einem Vollsplitting wären es bis zu 3 Milliarden Franken, gab Herzog zu bedenken. Bei der Individualbesteuerung belaufen sich die Mindereinnahmen auf 630 Millionen Franken – allein bei der direkten Bundessteuer. Die Ausfälle bei den Kantonen lassen sich noch gar nicht beziffern. Kantone und Gemeinden haben für den Systemwechsel Zeit bis längstens am 1. Januar 2032.
(sda)
