Organentnahme: Gefährliche Aufweichung

Die zuverlässige Todesfeststellung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Organentnahme zur Transplantation. Die Regeln sind in den Richtlinien «Feststellung des Todes und vorbereitende medizinische Massnahmen im Hinblick auf eine Organspende» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) festgelegt. Eine Subkommission der SAMW hat nun eine Richtlinienrevision erarbeitet. Dabei erfolgten einerseits Anpassungen für den Wechsel zur Widerspruchslösung, aber auch weitere, gefährliche Änderungen. So würden für die Feststellung des Todes «permanente» Funktionsausfälle von Organen ausreichen, die nicht zwingend «irreversibel» sein müssten.

Als Begründung wird angeführt, dass «in der Medizin» nicht vom irreversiblen, sondern vom «permanenten» Ausfall der Hirnfunktionen als Kriterium für die Todesfeststellung gesprochen werde. Auch der Bundesrat habe in der Botschaft zum Transplantationsgesetz 2001 «neben dem Begriff ‹irreversibel› den Ausdruck ‹permanent› verwendet und inhaltlich nicht unterschieden». Dies ist jedoch irreführend, weil der Bundesrat den Begriff «permanent» nur einmal verwendet hat, während sich der Begriff «irreversibel» regelmässig findet. Auch im Transplantationsgesetz wird der Begriff «irreversibel» verwendet.

(sda)

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