Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer (MWSt) um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Das steht fest, nachdem National- und Ständerat die Vorlage in der Schlussabstimmung vom 19. Juni angenommen haben. Die beiden Kammern hatten lange gestritten, ob zur Finanzierung des AHV-«Dreizehnten» nur die Mehrwertsteuer oder auch Lohnabzüge herangezogen werden sollten.
Beide Räte gaben aber schliesslich ihre Zustimmung zum Kompromissantrag der Einigungskonferenz. Der Nationalrat tat dies mit 108 zu 85 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Ständerat mit 28 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Nationalrat hätte ursprünglich die Mehrwertsteuer befristet erhöhen wollen, der Ständerat für die 13. AHV-Rente auch die Lohnabzüge erhöhen wollen.
Mit dem Parlamentsentscheid wird der Mehrwertsteuer-Normalsatz ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht, und der Hotellerie-Sondersatz steigt um 0,2 Prozentpunkte. Unberührt bleibt der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel und Medikamente.
Allerdings ist nun noch das Stimmvolk am Zug. Weil für die MWSt-Erhöhung eine Verfassungsänderung nötig ist, müssen Volk und Stände an der Urne zustimmen. Die Abstimmung könnte noch vor Ende Jahr stattfinden, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat.
58% der Stimmenden und 16 der 26 Kantone stimmten dem AHV-«Dreizehnten» im März 2024 an der Urne zu. Ausbezahlt wird die 13. Rente erstmals Ende 2026. Dafür sind 4,2 Mrd. Franken nötig. Bis 2030 dürften es dann rund 4,5 Milliarden sein und 2040 5,4 Milliarden.
SDA
