Das luxemburgische Parlament stimmte am 3. März mit 48 zu 8 Stimmen für eine Verfassungsänderung, wonach Abtreibungen künftig unter einer konservativeren Regierung per Gesetz nicht mehr verboten werden könnten. Es folgt damit dem Vorbild Frankreichs, wo das Parlament die Verfassung im Frühjahr 2024 in diesem Sinne änderte. Derzeit sind in Luxemburg vorgeburtliche Kindstötungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche auf Wunsch möglich, bei tödlichen Fehlbildungen des Kindes oder schweren Risiken für das Leben der Mutter auch danach. Ärzte können jedoch die Durchführung von Abtreibungen verweigern. Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss das Parlament in frühestens drei Monaten erneut darüber abstimmen.
(idea)
