Luxemburg hat als zweites Land der Welt das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert. Die Abgeordnetenkammer billigte in zweiter und abschliessender Lesung die entsprechende Verfassungsänderung mit 51 Ja zu 6 Nein bei 2 Enthaltungen. Der neue Artikel 15 lautet: «Die Freiheit, eine freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen zu lassen, ist gewährleistet. Das Gesetz bestimmt die Bedingungen, unter denen diese Freiheit ausgeübt wird.» Luxemburg folgt damit Frankreich, das 2024 als erstes Land einen entsprechenden Schritt vollzogen hatte.
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