Der Zürcher Kantonsrat hat ein Kopftuchverbot für öffentliche Kindergärten und Volksschulen beschlossen. Nach kontroverser Debatte stimmte das Parlament mit 87 zu 82 Stimmen einer entsprechenden Motion zu; auch der Regierungsrat hatte ein Verbot befürwortet.
Befürworter sehen im Kopftuch ein religiös-politisches Symbol, das mit der Gleichstellung und dem Bildungsauftrag der öffentlichen Schule schwer vereinbar sei. Kritiker warnen hingegen vor Diskriminierung und verweisen auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts, das ein Kopftuchverbot 2015 als unverhältnismässig beurteilte. Sollte das Zürcher Verbot vor Gericht landen, könnte das Bundesgericht seine frühere Praxis überprüfen. Als Vergleich wird auf den Schwimmunterricht verwiesen: Dort hatte das Gericht seine Rechtsprechung später zugunsten von Integration und Gleichstellung geändert. (SwissCath)
