Kontrolle im Internet

Mit einem neuen Bundes­gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen will der Bundesrat die Nutzung digitaler Angebote regeln. Am 16. Februar lief die zugehörige Vernehmlassung ab.

An der Vernehmlassung beteiligten sich der Dachverband Freikirchen.ch, sowie die EDU und die EVP. Alle drei greifen primär die geplante Pflicht für Kommunikationsplattformen auf, ein Meldeverfahren für «mutmasslich rechtswidrige» Inhalte zu schaffen. Eingegangene Meldungen unterstehen gemäss dem Gesetzesentwurf einer Bearbeitungspflicht. Die Entscheidkompetenz liegt jedoch bei den Anbietern, mit gewissen Informationspflichten gegenüber Meldenden und Betroffenen.

Potentiell gefährliche «Meldestellen»

Freikirchen.ch begrüsst grundsätzlich die Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle. Es müsse jedoch „sichergestellt werden, dass rechtmässige, aber unbequeme oder nicht mehrheitsfähige Meinungen nicht unter dem Druck gesellschaftlicher Stimmungen unterdrückt werden“.  Auch die EDU stellte diesbezüglich „erhebliche Risiken“ für die freie Meinungsäusserung fest. Sie befürchtet, dass das Gesetz staatliche Macht an private Kontrollstellen delegieren könnte, wie es heute in Deutschland bereits der Fall ist.

Die EDU hält fest: „In einer Demokratie ist es Aufgabe unabhängiger Gerichte – nicht von Konzernen oder Verwaltungsbehörden –, verbindlich über Recht und Unrecht zu entscheiden.“ Sie erachtet deshalb den Begriff „mutmasslich rechtswidrig“ als einen gefährlichen Ansatz und ist besorgt, dass Plattformen aus Angst vor Sankti­onen auch völlig legale Inhalte präventiv löschen. 

Der Freikirchenverband und die EVP bemängeln am Entwurf ausserdem, dass keine verbind­lichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz vorgesehen seien. Kinder und Jugendliche seien besonders vulnerabel und «in besonderem Mass anfällig für manipulative und verhaltenssteuernde Werbemechanismen», so die EVP. Sie fordert eine wirksame Alterskontrolle und ein Verbot von Werbung aufgrund von Profiling Minderjähriger.

Problem Algorithmen Die Geschäftsmodelle grosser Plattformen basieren häufig auf personalisiertem Tracking, Profiling und algorithmischer Verstärkung von Inhalten. «Diese Mechanismen beeinflussen, was Nutzerinnen und Nutzer sehen – und was nicht“, hält der Freikirchenverband fest. Er begrüsst daher Vorschriften zur Transparenz und zu persönlichen Anpassungsmöglichkeiten. Zusätzlich fordert er, diese «verständlich zugänglich und effektiv steuerbar auszugestalten, damit Nutzerinnen und Nutzer diese einfach ändern und personalisieren können».

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