Der Bundesrat hat sich anfangs November gegen ein Kopftuchverbot an den Schulen ausgesprochen. Eine landesweite Regelung würde gegen die Verfassung verstossen, weil das Schulwesen Sache der Kantone sei. Zudem sei ein nationales Verbot ein relativ grosser Eingriff in die Religionsfreiheit.
Es gebe aber auch Gründe für ein Kinderkopftuchverbot. Die Volksschule sei ein Integrationsinstrument und das Schulzimmer ein Ort weltanschaulicher Neutralität. So sei alles zu unterbinden, was zur Segregation bestimmter Gruppen führe. Niemand darf dem Schwimmunterricht fernbleiben, jeder muss der Lehrerin die Hand geben. Tragen muslimische Mädchen ein Kopftuch, so signalisiere dies den Mitschülern ein Anderssein. Dies erhöhe das Risiko, dass Schülerinnen zu Aussenseiterinnen würden.
Wenn eine erwachsene Muslimin das Kopftuch trage, sei dies jedoch zu respektieren. Ein liberaler Staat habe mündigen Menschen keine Kleidervorschriften zu machen. In der Schweiz gilt diese religiöse Mündigkeit ab sechzehn Jahren. Man könne diskutieren, die Grenze wie in Deutschland oder Österreich auf vierzehn Jahre zu senken. Jüngere Mädchen sollten jedoch keinesfalls zu einem Kopftuch gezwungen werden. Bei elterlichem Zwang könnten nach Meinung des Bundesrates die Kindesschutzbehörden (Kesb) einschreiten. Das österreichische Parlament beschloss im November, Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines islamischen Kopftuchs in der Schule ab 2026 verbieten. Bei wiederholten Verstössen und fruchtlosen Gesprächen von Lehrern und Schulleitungen mit den Eltern drohen Strafen bis 800 Euro. Beim neuen Gesetz handelt es sich um den zweiten Anlauf. Ein erstes Gesetz wurde 2018 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
(sda)
