Kein nationales Sterbehilfegesetz

Trotz dem Wirbel um die Suizidkapsel Sarco des australischen Aktivisten Philip Nitschke will der Bundesrat die gesetzlichen Vorgaben zur Sterbehilfe nicht ändern. Das zuständige Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von SP-Bundesrat Beat Jans machte klar, dass die Regierung «keine Veranlassung für zusätzliche gesetzliche Regelungen, namentlich ein nationales Suizidhilfegesetz» sehe. Sie bekräftigt damit einen Entscheid von 2011. Dieser sah vor, statt einer gesetzlichen Regelung die Suizidprävention und Palliative Care zu fördern. Die direkte aktive Sterbehilfe – also dass ein Arzt dem Patienten ein tödliches Mittel verabreicht – bleibt somit verboten. Die Freitodbegleitung hingegen bleibt erlaubt, sofern sie nicht aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt. Dies unabhängig davon, ob es sich um herkömmliche Methoden der Suizidbeihilfe handelt – oder um neue wie den Sarco.           

(sda)

Schreiben Sie einen Kommentar