Heute bleiben selbst schwerste Straftaten Minderjähriger oft völlig straflos. Angesichts der rapiden Zunahme solcher Taten gerät das large Schweizer Jugendstrafrecht jedoch zunehmend unter Druck. Auch der kürzliche Mord von Berikon (eine 14-Jährige erschoss eine 15-Jährige in einem Wald) dürfte hierzu beitragen. 2023 wies die Polizeiliche Kriminalstatistik 6 vollendete und 29 unvollendete Tötungsdelikte minderjähriger Tatverdächtiger aus.
Das Parlament hiess am 5. Mai gegen den Willen von Justizminister Beat Jans einen Vorstoss von Nationalrätin Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) gut. Dieser zielt darauf ab:
- Bei schweren Verbrechen gelten unbedingte Strafen.
- Wenn ein Jugendlicher bei Massnahme nicht kooperiert, gibt es zwingend Gefängnis.
- Der maximale Freiheitsentzug bei über 16-jährigen Tätern wird von 4 Jahren auf 6 Jahre erhöht und bei 15-Jährigen von 1 auf 2 Jahre.
Bei besonders schweren Straftaten gilt Erwachsenenstrafrecht.
(sda)
