Inkrafttreten der IGV

Der Bundesrat hat 20. Juni 2025 den Änderungen der umstrittenen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugestimmt. Er setzte diese wichtigen Kompetenzerweiterungen der WHO somit ohne Volks- oder Parlamentsentscheid in Kraft. Seit dem 19. September 2025 sind die neuen Bestimmungen für die Schweiz nun verbindlich. Über die laufende Teilrevision des Epidemiengesetzes sollen sie ins schweizerische Recht überführt werden. Aufgegleist wurde dieses Vorgehen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Departement von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.

Zwar genehmigte der Bundesrat die Übernahme der IGV solche, brachte aber immerhin einen Vorbehalt zu den besonders gefährlichen Zensurbestimmungen an. Die Meinungsäusserungsfreiheit (auch in den sozialen Netzwerken) würde damit im Pandemiefall weitgehend unterbunden, um angebliche «Fehl- und Desinformation zu verhindern». Die WHO verwendet hierfür den Begriff «Infodemie», worunter sie «ein Übermass an Information sowie ‘falsche und irreführende’ Informationen in digitaler oder physischer Form» versteht. Im Unterschied zur Schweiz haben Länder wie Italien, Israel oder die USA die neuen IGV nicht übernommen. Österreich brachte immerhin einen Ratifikationsvorbehalt an, um einen Parlamentsentscheid zu ermöglichen. Vier weitere Länder, darunter die Slowakei und die Niederlande, haben sich die Bedenkfrist bis März 2026 verlängern lassen.

(sda)

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