Individualbesteuerung: Gefahr für die Familien!

In der Märzsession befasst sich der Ständerat mit der Individualbesteuerung. Diese beinhaltet eine krasse Benachteiligung für traditionelle, kinderreiche Familien. Sie muss deshalb verhindert werden.

Am 8. September 2022 reichten die FDP-Frauen zusammen mit den Grünliberalen und linken Parteien mit 112’000 Unterschriften die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» ein.

Im Frühjahr 2023 fand die Vernehmlassung statt. Die Individualbesteuerung wurde dabei sowohl von den Parteien SVP, EVP, EDU und Mitte als auch 21 Kantonen und zahlreichen Organisationen (darunter unsere Arbeitsgruppe «Jugend und Familie» und IG «Familie 3plus») massiv abgelehnt. Das negative Vernehmlassungsergebnis ist Bundesrätin Karin Keller-Sutter aber offenbar völlig egal.

Nationalrat für Individualbesteuerung

So verfolgt der Bundesrat das Projekt skrupellos weiter. Am 21. Februar 2024 veröffentlichte er seine Botschaft ans Parlament für einen Systemwechsel. Darin lehnte er zwar die Initiative ab, legte jedoch alternativ ein eigenes «Bundesgesetz über die Individualbesteuerung» vor (indirekter Gegenvorschlag).

Im September 2024 befasste sich als Erstrat der Nationalrat mit der Individualbesteuerung. Dabei beschloss er noch keine Abstimmungsparole zur Initiative, sondern diskutierte erst einmal den Gegenvorschlag des Bundesrates. Diesen hiess der Rat am 25. September mit 98 zu 93 bei 1 Enthaltung relativ knapp gut. An seiner Frühjahrsession vom März will sich nun der Ständerat mit dem bundesrätlichen Gesetzesentwurf befassen.

Ein Albtraum

Die Idee hinter der Individualbesteuerung ist, dass verheiratete Eltern nicht mehr als Wirtschaftsgemeinschaft, sondern als Individuen getrennt besteuert würden. So müssten Vater und Mutter künftig zwei Steuerklärungen für ihr Einkommen ausfüllen – ein Albtraum mit 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen. Das Vermögen würde auf beide Ehepartner aufgeteilt und müsste ebenfalls separart deklariert werden.

Aber noch schlimmer sind die materiellen Auswirkungen – vor allem bei Familien mit nur einem Einkommen oder einem Haupteinkommen und kleinem Zweiteinkommen. Dies ist oft bei den Grossfamilien der Fall, wo die Mutter voll als Familienmanagerin tätig sein muss.  

Worum es geht

Diese Familien würden mit der Individualbesteuerung massiv stärker belastet. Der heutige Verheiratetentarif fällt mit einer getrennten Veranlagung naturgemäss ersatzlos weg. Hinzu kommt, dass der Kinderabzug von heute 6’700 Franken künftig halbiert und auf beide Ehepartner aufgeteilt würde. Zwar soll er als Ausgleich auf 12’000 Franken erhöht werden, d.h. 6’000 Franken pro Elternteil. Aber dies nützt rein gar nichts, wenn die Mutter wegen fehlendem Einkommen gar nichts verdient, wovon abgezogen werden könnte.

Dasselbe gilt für Krankheitskosten, die nur noch von der betroffenen Person abgezogen werden könnten. Auch hier: Ist die Mutter nicht berufstätig und hat kein Einkommen, so kann sie auch nichts abziehen – selbst wenn hohe Krankheitskosten anfallen.

Keller-Suters neue Steuerstrafe

Bereits die Vernehmlassung zeigte die absurde Benachteiligung traditioneller Familien. So müsste etwa ein «modernes» Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern bei einem Reineinkommen von je 75’000 Franken künftig lediglich rund 700 Franken direkte Bundessteuer zahlen. Demgegenüber bekäme ein traditionelles Einverdiener-Ehepaar mit demselben Totaleinkommen von 150’000 Franken eine Steuerrechnung von über 4’000 Franken.

Besonders störend ist dies, wenn es sich bei Ersteren um zwei Teilzeit-Akademiker handelt und bei Letzteren um einen hart arbeitenden Berufsmann und eine Hausmutter. Die neue Steuerstrafe würde rund 600’000 solche Einverdiener-Ehepaare betreffen. Bundesrätin Karin Keller-Suter lässt sich hiervon allerdings nicht beeindrucken. Für sie ist die Individualbesteuerung eine ideologische Frage.

Breiter Widerstand

All dies sind nur einige wenige unter vielen Benachteiligungen, die auf die Familien zukämen. Profiteure des Systemwechsels wären die hippen Doppelverdienerpaare mit hohem Einkommen – das gibt auch der Bundesrat zu. Im Gegenteil: Genau das ist das Motiv für die Individualbesteuerung. Mütter sollen zwecks volkswirtschaftlicher Produktivitüätssteigerung zur Aufstockung ihrer Erwerbstätigkeit gezwungen werden.

Widerstand gegen die Individualbesteuerung kam in der Nationalratsdebatte von SVP/EDU und Mitte, die an der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten möchten. Die SVP beantragte mit zwei Minderheitsanträgen ein Voll- und ein Teilsplitting-Modell, was aber trotz Unterstützung der Mitte-Fraktion abgelehnt wurde.

Wie weiter?

Es ist zu hoffen, dass der Ständerat die Notbremse zieht. Ein Aufhänger ist gegeben: Die Mitte-Partei hat für die Abschaffung der Heiratsstrafe eine eigene Volksinitiative («Fairness Initiative») eingereicht, die 2025 behandelt werden sollte. Sie hält an der gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten fest und fordert die Beseitigung der Heiratsstrafe mit einem Alternativmodell. Als alternative Steuerberechnung würde eine sog. «Schattenrechnung» erstellt. Hierfür müsste das Steueramt zwei Vergleichsrechnungen machen: Einerseits die bisherige gemeinsame Veranlagung plus eine zweite, wie sie für Konkubinatspaare gilt. Ehepaare könnten dann den günstigeren Betrag wählen, womit die Heiratsstrafe für alle Verheirateten beseitigt wäre. Dieser Ansatz wird von der SVP unterstützt. Und es ist zu hoffen, dass auch einzelne Freisinnige ein Herz für Familien haben.

Regula Nikles

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