Höhere Familienzulagen

Die Mindestsätze für Kinder- und Ausbildungszulagen sollen erhöht werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Trotz starker Kritik in der Vernehmlassung will er an einer entsprechenden Vorlage seiner Sozialkommission festhalten.

Mit 109 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen verlängerte die grosse Kammer am 19. Juni die Behandlungsfrist für das Geschäft um zwei Jahre bis zur Sommersession 2028. Eine knappe Kommissionsmehrheit hatte beantragt, die Vorlage abzuschreiben. Dieser Empfehlung folgten nur die SVP- und der FDP-Fraktion. Die Mehrheit aus der SP-, Mitte-, Grünen- und GLP-Fraktion wollte das Anliegen demgegenüber weiterverfolgen.

Angestossen hatte die Vorlage Marc Jost (EVP/BE) mit einer parlamentarischen Initiative, der beide zuständigen Kommissionen Folge gaben. Sie plant eine Erhöhung der Kinderzulagen auf mind. 250 Franken und der Ausbildungszulagen auf 300 Franken.

Derzeit müssen die Kantone Kinderzulagen von mind. 215 Franken pro Kind und Monat bis zum Alter von 16 Jahren und Ausbildungszulagen von mindestens 268 Franken im Monat für 15- bis 25-Jährige in einer nachobligatorischen Ausbildung auszahlen. Seit 2009 sind Familienzulagen auf Bundesebene geregelt.

Die meisten Kantone sowie zahlreiche Organisationen lehnten den Vorentwurf in der Vernehmlassung ab. Sie argumentierten mit den Kosten und wollten nichts wissen von einer Lösung nach Giesskannenprinzip. Zudem würden höhere Mindestsätze den Handlungsspielraum der Kantone unnötig einschränken. Die obsiegende Kommissionsminderheit führte hingegen den Kaufkraftverlust durch steigende Krankenkassenprämien und Mieten ins Feld. Höhere Familienzulagen könnten dies teilweise kompensieren. Die zuständige Kommission kann die Arbeiten an der Vorlage nun fortführen. Danach sind wieder die Räte am Zug.

(sda)

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