Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) hat ein ausführliches Faktenblatt zum Thema Handygebrauch an den öffentlichen Schulen veröffentlicht. Er plädiert darin für «individuelle, stufengerechte Regelungen», die von Lehrpersonen und Schulleitung gemeinsam zu entwickeln seien. Tendenziell soll der Handygebrauch durch Schüler eingeschränkt werden. Auch ein generelles Handyverbot wird teilweise thematisiert – mindestens für die unteren Stufen. Tatsächlich ist die weite Handyverbreitung und damit der Zugang zu zwielichten Websites für Kinder problematisch. An manchen öffentlichen Schulen kann sich daraus ein Horzontaldruck entwickeln, pornographische und gewalittätige Bilder und Filme zu teilen. Lehrkräfte können sich auf das oben erwähnte Faktenblatt des LCH berufen. Sie dürfen demnach Smartphones und andere digitale Geräte befristet aus dem Verkehr ziehen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler gegen die Schulregeln oder eine Weisung der Lehrperson verstösst, zum Beispiel «bei unerlaubter Nutzung im Unterricht».
(sda)
