Häusliche Gewalt

«Häusliche Gewalt» ist inzwischen ein feministisches Kernthema und mit der ständigen Mediatisierung steigen auch die Opferzahlen. So kam es laut Kriminalstatistik des Bundes 2024 zu 21’127 Straftaten häuslicher Gewalt – ein Anstieg um 6% gegenüber dem Vorjahr.

Nun hat auch die Politik das Thema entdeckt und der Ständerat führte in der Frühjahrssession eine erste Debatte. Ständerätin Marianne Maret (Mitte/VS) verwies auf die Dringlichkeit: Es gebe keine nationalen Mindeststandards, etwa beim Schutz von Opfern, bei der Prävention oder bei der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Sozialdiensten. In einigen Kantonen gebe zu wenige oder keine Frauenhausplätze. Das soll sich nun ändern. So verabschiedete der Rat drei Motionen, die nationale Mindeststandards festlegen. Als Nächstes wird sich der Nationalrat damit befassen. Das letzte Wort dürfte allerdings das Volk haben: Für die Umsetzung der Vorstösse könnte nämlich eine Verfassungsänderung nötig werden. Es ist zu erwarten, dass sich rund um das Thema eine ganze Industrie neuer Beratung-, Pflege-, Betreuungs- und Therapiestellen entwickeln wird – innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung. Zahllose NGOs sind bereits in den Startlöchern für Bundessubventionen.

Kaum Beachtung fand seltsamerweise die enge Verzahnung von Migration und häuslicher Gewalt. Wie das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in einem Bericht vom Januar 2025 schrieb, gibt es häusliche Gewalt zwar in allen Schichten und Bevölkerungskreisen, «jedoch besteht ein überproportionaler Anteil von Fällen bei Personen mit Migrationshintergrund». Knapp die Hälfte der Opfer häuslicher Gewalt sind ausländischer Herkunft. Ausländische Frauen haben somit ein viel grösseres Risiko, vom derzeitigen oder ehemaligen Partner verletzt oder gar getötet zu werden, als Schweizerinnen. Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) schlug deshalb eine Motion vor, wonach Offizialdelikte im häuslichen Bereich bei ausländischen Tätern zwingend zum Landesverweis führen. Dazu müsste der Deliktskatalog für Landesverweis um mehrere Straftaten erweitert werden, etwa einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung. Der Bundesrat und das Ständeratsplenum lehnten Friedlis Motion ab. Eine Ausweitung des Katalogs könne dazu führen, dass Opfer die Straftaten nicht mehr anzeigten oder weniger kooperierten.

(sda)

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