Die Genfer Stimmbevölkerung hat sich am 14. Juni mit 51,4% knapp dafür ausgesprochen, den Parlamentariern das Tragen auffälliger religiöser Symbolen bei Debatten im Grossen Rat und in den Gemeindeparlamenten zu untersagen. Die Mitglieder des Staatsrats und der kommunalen Exekutiven unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits der religiösen Neutralität. Dies gilt auch für Richter und für den Rechnungshof. Festgelegt wurde dies Verbot im kantonalen Gesetz von 2019 über das Prinzip der Trennung von Religion und Staat. Dasselbe gilt künftig nun auch für Parlamentarier.
SDA
