Vor Weihnachten genehmigte das Parlament ein neues Kita-Gesetz für die «institutionelle» Fremdbetreuung. Familien, die ihre Kinder selbst betreuen oder in der Nachbarschaft betreuen lassen, gehen wieder einmal leer aus.
Am 20. Dezember hiessen Nationalrat (115 zu 81 Stimmen) und Ständerat (27 zu 17 Stimmen) in der Schlussabstimmung ein neues Kita-Gesetz gut. Damit führt unser Land eine «Betreuungszulage» ein für Eltern, die ihre Kinder «institutionell» fremdbetreuen lassen (Krippe oder Tageseinrichtung).
Geld für Lebenskünstlerinnen
Pro Tag, den das Kind wöchentlich in der Krippe verbringt, erhalten die Eltern 100 Franken im Monat. Für jeden weiteren Halbtag werden 50 Franken ausgerichtet. Wer sein Kind fünf Tage pro Woche extern betreuen lässt, erhält also 500 Franken monatlich. Dies bis zum achten Altersjahr des Kindes. Die Vorlage soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, weshalb Eltern erwerbstätig sein müssen. Allerdings reicht ein Minipensum mit einem Verdienst von 630 Franken/Monat. Auch Eltern, die statt zu arbeiten einen Yoga-Kurs besuchen und die Kinder hierfür in die Krippe schicken, erhalten also Geld.
Wirtschaft trägt Kosten
Die Kosten werden auf jährlich 600 Mio. Franken geschätzt. Die Umsetzung richtet sich nach kantonalen Vorgaben.
Im Nationalrat sah es zunächst danach aus, dass ein umfassendes Sozialwerk mit Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschaffen würde (vgl. Jufa-Rundbrief 7/2025).. Dies verhinderte allerdings der Ständerat, weshalb nun die Wirtschaft allein für die Kosten aufkommen soll. Deren Belastung dürfte um 0,2% steigen. Es ist denkbar, dass Firmen diese Zusatzbelastung in die Löhne einpreisen und indirekt an alle Mitarbeiter weitergeben. Betroffen wären somit auch Erwerbstätige, die ihre Kinder selbst betreuen, Sie dürfen dann auch noch für die Kita-Kosten jener zahlen die ihre Kinder fremdbetreuen lassen.
Krippen müssen in einer Landessprache geführt werden. Auch erhalten nur Eltern eine Zulage, die ihre Kinder in der Schweiz betreuen lassen. Die Sozialleistung wird nicht in die EU-Länder exportiert, wie es das Freizügigkeitsabkommen eigentlich erfordert. Das Kita-Gesetz sieht vor, dass die Betreuungszulage nicht zu einer Überentschädigung führen darf: Eltern sollen nicht mehr Geld erhalten, als sie für die Kinderbetreuung tatsächlich ausgeben. Wie das kontrolliert wird, ist aber eine andere Frage.
Mitte-Parteien gespalten
Bereits in der Sommersession hatte sich im Nationalrat eine klare linke Mehrheit ergeben. Grünliberale, SP/Grüne und GLP – aus deren Kreis noch eine Staatskita-Initiative hängig ist – stimmten ohnehin zu. Bei der FDP votierten im Nationalrat 9 Vertreter dafür und 16 dagegen. Das Zünglein an der Waage war somit die Mitte, die im Nationalrat geschlossen für das Kita-Gesetz stimmte. Die SVP lehnte es geschlossen ab.
Auch im Ständerat war eine Mehrheit der Mitte für die neue Sozialleistung (Ausnahmen: Daniel Fässler, Peter Hegglin und Fabio Regazzi). Eine Mehrheit der Freisinnigen lehnte die Vorlage ab. Vier FDP-Vertreter scherten aus (Pascal Broulis, Johanna Gapany, Damian Müller und Matthias Michel).
Hängige Kita-Initiative
Das Krippen-Thema ist damit noch nicht erledigt. Im Parlament steht noch die Staatskita-Initiative der Linken zur Behandlung an. Sie fordert staatlich finanzierte Krippen. Eltern sollen nicht mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für die Fremdbetreuung zahlen müssen. Der Nationalrat wird die Initiative im Frühling als Zweitrat behandeln. Das neue Kita-Gesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative, weshalb wohl auch «Die Mitte» dafür stimmte. Es kann in Kraft treten, wenn die Linken ihr Begehren zurückziehen oder deren Initiative in einer Volksabstimmung abgelehnt wird.
