Familien leiden unter Lohnabzügen

Die Lohnabzüge werden ständig erhöht und liegen gegenwärtig für AHV/IV/EO bei10,60% (je 5,3% Arbeitnehmer/Arbeitgeber) und für die ALV bei 2,20% (je 1,1% Arbeitnehmer/Arbeitgeber). Neu sollen jetzt auch die 13. AHV-Rente und die Kita-Beiträge aus den Löhnen finanziert werden.

Die Verfassung setzt dem Bund Obergrenzen für die Einkommens- (11,5%), Gewinn- (8,5%) und Mehrwertsteuern (8,1%). Wer sie anheben will, muss eine Mehrheit von Volk und Ständen überzeugen. Für die Lohnbeiträge an die Sozialversicherungen gilt dieser Schutz nicht. Sie können mit einfacher Parlamentsmehrheit erhöht werden. Es greift lediglich das fakultative Referendum: Jemand muss die nötigen Unterschriften sammeln – und selbst dann entscheidet nur das einfache Volksmehr.

Das ist problematisch. Denn AHV-, IV- und EO-Beiträge wirken ökonomisch wie Steuern: Die Leistungen sind gedeckelt, die Beiträge nicht. Die Denkfabrik Avenir Suisse fordert nun in einer Studie einen Stopp für neue Lohnbeiträge.

Lohnabzüge als Steuern

Studienleiter Michele Salvi meint: «Die Politik finanziert neue Sozialausgaben lieber über die Lohnabrechnung als über Steuern. Nicht aus sachlichen Gründen, sondern weil die Hürden tiefer liegen.» Zwei aktuelle Beispiele belegen dies:

  • Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente hat der Ständerat die Mehrwertsteuer- und die Lohnbeitragserhöhung im Juni 2025 bewusst entkoppelt. Damit könnte ein Teil über höhere Lohnprozente gedeckt werden, selbst wenn die Mehrwertsteuererhöhung im Referendum scheitert. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt im Rat explizit fest, «auf eine rechtliche Verknüpfung sollte verzichtet werden, damit zumindest ein Teil der Kosten durch eine Beitragserhöhung finanziert werden kann». Der Nationalrat hat sich zwar danach für eine Verknüpfung ausgesprochen. Aber nun ist wieder der Ständerat am Zug.
  • Auch bei der neuen Kita-Finanzierung für Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, lehnten Bundesrat und Ständerat eine neue Betreuungszulage ursprünglich aus Spargründen ab. Eine Finanzierung aus Bundesmitteln hätte eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehr erfordert. Das Parlament beschloss stattdessen, die Finanzierung vom Bund auf die Kantone zu verlagern. Und diese werden die Mittel voraussichtlich über Arbeitgeberbeiträge beschaffen (die dann auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden). Der Skandal dabei ist, dass Familien, die privat für die Betreuung ihrer Kinder sorgen, nun via Lohnabzüge auch noch die Fremdbetreuung der Gutbetuchten zahlen müssen.

Hohe Last für Erwerbstätige

Die jüngsten Entscheide zeigen ein Muster: Solange steuerähnliche Lohnbeiträge institutionell leichter erhöht werden können als Steuern, gibt es für die Politik einen Anreiz, neue Ausgaben über die Lohnabrechnung zu finanzieren. Die zusätzliche Finanzierungslast trägt damit primär die erwerbstätige Bevölkerung.

Welche Dimension das annehmen kann, zeigen die anstehenden AHV-Reformen. Wenn von der 13. AHV-Rente über die Kita- bis zur Familienzeit-Initiative alle Vorhaben über Lohnbeiträge finanziert würden, ergäbe dies eine Steigerung von heute 12,8 Lohnprozenten um rund 2,6 zusätzliche auf neu 15,4 Lohnprozente. Beim Medianlohn von 87’977 Franken beliefe sich der zusätzliche Abzug auf 2’260 Franken pro Arbeitsverhältnis.

«Lohnprozentbremse»

Um die Asymmetrie zu korrigieren, schlägt Avenir Suisse einen verfassungsrechtlichen Höchstsatz für steuerähnliche Lohnbeiträge vor – analog zu den bestehenden Steuerobergrenzen. Jede Erhöhung darüber hinaus würde das doppelte Mehr von Volk und Ständen erfordern. Damit wäre ein wirksamer Schutz der Erwerbstätigen und der Familien gewährleistet.

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