E-Patientendossier

Mit lediglich 50,4% Stimmenmehrheit wurde am 28. September 2025 die Einführung eines elektronischen Identitätsausweises angenommen. Das knappe Resultat müsste Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider eigentlich nachdenklich stimmen.

Völlig unverfroren unternimmt Baume-Schneider nun jedoch einen weiteren radikalen Schritt zur Aufweichung des Schutzes individueller Daten vor dem Staat. Auf ihren Antrag hin beschloss der Bundesrat am 5. November 2025 die Einführung eines neuen elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD). Dieses soll «alle relevanten Gesundheitsinformationen einer Person an einem Ort bündeln und sie durch alle Lebensphasen, von Vorsorgeuntersuchungen bis zur Behandlung von Krankheiten, begleiten». Der Plan des Bundesrats sieht vor, in allen Kantonen private Gesellschaften zu gründen, die professionelle Kontaktstellen für die Umsetzung der E-GD betreiben.

Zwar hat der Bund bereits 2017 ein elektronischen Patientendossier (EPD) gestartet, aber nur 125’000 Personen waren bisher bereit, auf freiwilliger Basis ein solches Dossier zu eröffnen. Statt auf Freiwilligkeit setzt Baume-Schneider deshalb nun auf Zwang. Es gilt die Parole: Nur ein Nein ist ein Nein. Wer sich nicht aktiv dagegen wehrt, bekommt automatisch ein E-Gesundheitsdossier zugeordnet. Damit verknüpft werden können dann gleich auch alle Angaben zur Organspendebereitschaft – wo ja bereits heute eine Registrierungspflicht gilt, wenn man sein Organe nicht automatisch spenden möchte. Und schliesslich wird das ganze E-GD dann an die E-ID angehängt, wo sich nebst Personenidentifikation und Strafregisterauszug bereits alle Informationen zur beruflichen Entwicklung (via AHV), Reisetätigkeit, Steuern, Vermögen und vieles mehr unterbringen lassen. Es ist nicht auszuschliessen, dass viele Menschen in unserem Land das knappe Ja vom 28. September zur E-ID noch bitter bereuen werden.

(JUFA)

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