Die schwindende Achtung vor dem menschlichen Leben

Anfangs Juli veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BfS) die neusten Abtreibungszahlen. Dabei zeigte sich, dass die Abtreibungen in der Schweiz letztes Jahr einen traurigen Rekord erreichten. So wurden 2024 in unserem Land jeden Tag 34 Kinder im Mutterleib getötet – 12’434 insgesamt. Seit dem Inkrafttreten der Fristenlösung am 1. Oktober 2002 waren es total fast 250’000 Menschen, die so ums Leben kamen.

Abtreibung als neue Normalität

Abtreibung liegt im alleinigen und freien Ermessen der Mutter und ist gesellschaftspolitisch zur Normalität geworden. Hierzu trägt auch bei, dass 83% aller Abtreibungen mittlerweile zuhause medikamentös erfolgen. Der Entscheid ist oft rasch getroffen und die Voraussetzungen (ärztliche Beratung) sind – mindestens in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen – eine reine Formsache.

2024 gab es in der Schweiz 546 Spätabtreibungen, d.h. solche nach der 12. Schwangerschaftswoche. Nicht selten geht es dabei um Fälle nach der 24. Schwangerschaftswoche, in denen das Kind bereits lebensfähig wäre und im Mutterleib vor der Geburt gezielt getötet wird. In Grossbritannien kam es kürzlich zu einem Gerichtsurteil, weil eine Mutter ihr Kind in der 26. Schwangerschaftswoche medikamentös abtrieb und das sterbende Kind nachher ins Spital brachte.

Auch bei uns erregte letzten Sommer ein Fall mediale Aufmerksamkeit. Das Bundesgericht entschied, dass der Kindsvater keinerlei Mitentscheidungsrecht zum Überleben des Kindes habe (Urteil vom 25.07.2024). Dabei ging es um einen Mann aus dem Kanton Freiburg, der seine Freundin wegen einer Spätabtreibung angezeigt hatte. Das höchste Schweizer Gericht hielt fest, der Fötus besitze vor der Geburt noch keine Rechtspersönlichkeit, weshalb der Vater auch nicht als Opfer-Angehöriger gelte und keine Beschwerde führen könne. Kurz: Bis zur Geburt ist das ungeborene Kind kein Mensch, sondern eine Sache. Auch in Grossbritannien änderte das Parlament am 18. Juni 2025 soeben das Gesetz in diese Richtung. Dort kann eine Mutter künftig faktisch bis zum Einsetzen der Wehen den Tod ihres Kindes beschliessen. Ähnliche Rechtsgrundlagen kennen auch einzelne US-Bundesstaaten wie New York, Colorado oder New Jersey.

Teil der Gesundheitsversorgung?

Die Abtreibung ist nicht nur normal geworden, sondern gehört gemäss WHO-Leitlinien 2022 zur «medizinischen Grundversorgung» der Frau. Diese Forderung schwappt als Teil der «feministischen Medizin» zunehmend auch in die Schweiz über. Im Parlament forderten am 15. Juni 2023 die Nationalrätinnen Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) und Min Li Marti (SP/ZH) in zwei gleichlautenden Postulaten vom Bundesrat eine vollständige Streichung des Abtreibungsverbots aus dem Strafgesetz. Das Justizdepartement muss nun in einem ersten Schritt einen Bericht zu allen Aspekten der bestehenden Regelung des Schwangerschaftsabbruchs erstellen.

Unsere Haltung ist demgegenüber klar: Jeder Mensch verdient Schutz und zwar vor und nach der Geburt. Wir brauchen eine Lebensrechts-Gesellschaft, die jedes neue Leben freudig begrüsst und auch in schwierigen Situationen kompromisslos unterstützt. Die Abtreibung gehört deshalb keinesfalls zur «medizinischen Grundversorgung», sondern ist der tragische Verlust eines Menschenlebens und ein Verrat an den verfassungsmässigen Grundwerten, auf die sich unsere Gesellschaft sonst so gerne beruft. Der Mensch ist keine Sache – auch nicht vor der Geburt!

Fallende Geburtenrate

Während die Abtreibungszahlen Rekorde erreichen, sinkt die Geburtenrate auf einen historischen Tiefpunkt. Das massive Bevölkerungswachstum der Schweiz von 8 Millionen Ende 2012 auf 9 Millionen Ende 2024 ist nur auf die Masseneinwanderung aus oft völlig fremden Religions- und Kulturkreisen zurückzuführen.

2024 erblickten in der Schweiz noch 78’000 Babys das Licht der Welt (2023: 80’000; 2022: 82’000). Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau (Geburtenrate) sank damit auf 1,28, während für eine Erneuerung der Generationen mindestens 2,1 Kinder pro Mutter nötig wären. Gemäss Bundesamt für Statistik werden ab 2035 mehr Menschen sterben, als geboren werden.  Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst gegen Kinder oder verschieben den Kinderwunsch in eine ferne Zukunft. Karriereplanung, finanzielle Unsicherheiten und neue Lebensentwürfe prägen die Entscheidung.

Immer mehr Alterssuizide

Demgegenüber erreichte die Suizidrate der Seniorinnen und Senioren 2024 ein Rekordhoch.  Die Umtriebe von Exit, Dignitas und Konsorten bleiben nicht ohne Auswirkungen. Seit dem Jahr 2000 stieg die Suizidzahl von durchschnittlich 40 pro 100’000 Einwohner auf heute rund 140.  Bei den Menschen über 85 Jahren vervierfachte sich die Suizidrate und bei den 65- bis 84-Jährigen verdoppelte sie sich. Über 80% der Suizide waren «begleitet». In Heimen und Pflegeinstitutionen wächst schleichend der Druck auf alte und kranke Menschen, «sich doch Exit anzuvertrauen». Sie hätten ja ein schönes und erfülltes Leben gehabt. Die Lebensfeindlichkeit zeigt sich also nicht nur beim ungeborenen Menschen, sondern auch im Alter. Dies ist bedrückend.

Für die Würde des Menschen!

In unserer Zeit ist das Überleben von ungeborenen, alten, kranken oder behinderten Menschen keine Selbstverständlichkeit mehr. Ihr Dasein wird zunehmend angefochten und als unerwünscht abgelehnt. Gegen dieses Denken des «lebensunwerten Lebens» wollen wir ankämpfen! Tragen wir ein Licht in die Dunkelheit hinein und bekennen wir uns zu einer Kultur des Lebens und der Lebensfreude – und nicht zu einer Kultur des Todes!

Der jährliche «Marsch fürs Läbe» ist eine wichtige Möglichkeit, ein solches Zeichen für die Würde und den Schutz des menschlichen Lebens zu setzen: Von der Zeugung bis zum natürlichen Tod! Der diesjährige Marsch in Zürich Oerlikon steht unter dem Motto «Auch Du sollst leben!». Begeben wir uns deshalb am 20. September 2025 zahlreich nach Zürich! www.marschfuerslaebe.ch                                                                                  

Celsa Brunner

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