Ein Berliner Elternpaar wehrte sich kürzlich gegen Tans-Aktivitäten an der Grundschule, wo seine Kinder die erste und zweite Klasse besuchten. Es verlangte, dass die Progress-Pride-Flagge abgehängt werde und die Kinder nicht länger Bilder mit Dragqueens ausmalen müssten. An Erwachsende gerichtete Bücher dürften nicht mehr an sie abgegeben werden. Ebenso wenig Mangas (Comics), die Personen beim Frotteurismus (Aneinanderreiben menschlicher Körper zum Lustgewinn) zeigen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage allerdings ab. An der Schule sei eine Transperson als Erzieherin tätig, und zwei Kinder mit Transidentität würden betreut. Die Progress-Pride-Flagge sei in als Schutzsymbol für diese zu sehen. Zwar läge gemäss Grundgesetz die Erziehungskompetenz eigentlich bei den Eltern, doch sei der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates gleichrangig. Hierzu gehöre auch der Unterricht gegen Diskriminierung.
(dpa)
