Der unsägliche Krippenwahn

Viele Familien und alleinerziehende Mütter sind auf eine familienexterne Kinderbetreuung angewiesen. Familien, die ihre Kinder selber betreuen, dürfen deswegen aber nicht benachteiligt werden.

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist an sich Sache von Kantonen und Gemeinden. Der Bund kann dies bloss «unterstützen» (Art.116 BV). Dies reichte aber für den flächendeckenden KITA-Ausbau.

«Anstossfinanzierung»

Bereits am 22. März 2000 reichte Nationalrätin Jacqueline Fehr eine Initiative (00.403) für neue KITA-Plätze ein. Bundesrat und Parlament hiessen dies gut. Am 1. Februar 2003 trat das «Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung» in Kraft. Dabei ging es theoretisch um ein befristetes «Impulsprogramm».

Inzwischen wurde die «Anstossfinanzierung» sechsmal verlängert. Bis Januar 2024 subventionierte der Bund mit total 478 Mio. Franken 76’562 neue Betreuungsplätze, d.h. absurd hohe 6’300 Franken pro KITA-Platz. Für 2024 wurden weitere 40 Millionen beschlossen und im September 2024 die Anstossfinanzierung erneut bis Ende 2026 verlängert.

Grosse Pläne im Nationalrat

Bisher gingen die Beiträge an Trägerschaften, die neue Plätze einrichten. Sie wurden maixmal drei Jahre unterstützt. 2023 sollte sich aber plötzlich alles ändern. Am 1. März 2023 beschloss der Nationalrat mit 107 zu 79 Stimmen die «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung». Konkret sollte die familienexterne Kinderbetreuung nicht nur dauerhaft etabliert, sondern auch massiv ausgebaut werden. Gerechnet wurde mit sagenhaften 710 Mio. Franken jährlich.

Angesichts grosser Haushaltsdefizite wurde der nationalrätliche Höhenflug allerdings im Ständerat gestoppt. Statt mit Steuermitteln soll der Krippenbesuch nun mit Lohnabzügen finanziert werden.

Neue «Betreuungszulage»

Mit 27 zu 14 Stimmen setzte sich diese Version am 11. Dezember 2024 im Ständerat durch. Faktisch wurde damit ein neues Sozialwerk zur externen Kinderbetreuung geschaffen.

Wer sein Kind «institutionell» (KITA, Hort oder Tagesfamilie) betreuen lässt, soll künftig eine «Betreuungszulage» erhalten. Diese beträgt pro wöchentlichem Betreuungstag 100 Franken monatlich. Pro zusätzlichem halbem Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Eltern, die ihr Kind Vollzeit fremdbetreuen lassen, erhalten demnach Ausschüttungen von 500 Franken pro Monat und Kind.

Anspruchsberechtigt sind Mütter und Väter, deren Kinder jünger als acht Jahre sind. Wie hoch das Arbeitspensum der Eltern ist, spielt keine Rolle. Die betreuende Institution muss in einer Landessprache geführt werden und in der Schweiz liegen.

Selbstbetreuende Familien diskriminiert

Die Kosten der «Betreuungszulage» werden auf 600 Mio. Franken jährlich geschätzt. Finanziert wird sie analog der sonstigen Sozialabzüge aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen. Über die Finanzierung entscheiden jedoch die Kantone, wie dies auch bei den übrigen Familienzulagen der Fall ist.

Familien, die ihre Kinder selbst betreuen oder von Grosseltern und Nachbarn betreuen lassen, gehen bei diesem System wieder einmal leer aus. Besonders störend ist, dass arbeitende Familienväter, deren Kinder innerfamiliär betreut werden, mit ihren Lohnabzügen künftig den Krippenbesuch der Kinder wohlbetuchter Doppelverdienerpaare finanzieren müssen.

Drohende KITA-Initiative

Am 21. Juli 2023 wurde die sog. «KITA-Initiative» eingereicht. Sie verankert für jedes Kind ab drei Monaten bis Ende Grundschule einen Anspruch auf eine «institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung», sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Angesichts der enormen Kosten lehnt der Bundesrat die Initiative ab.

Schon am 3. März 2013 misslang Mitte-Links nur knapp die Annahme eines neuen «Familienartikels» (115a BV) in der Verfassung. Bund und Kantone wären damit verpflichtet worden, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern und für Plätze zur Kinderbetreuung zu sorgen. 54,3% der Stimmenden waren dafür, aber die Vorlage scheiterte mit 13 gegen 10 am Ständemehr. Die Wahrscheinlichkeit, dass die neue KITA-Initiative heute angenommen würde, ist deshalb hoch. Der Entscheid des Ständerats ist deshalb auch als Gegenvorschlag gegen die Initiative zu verstehen.

Kein moralisches Argument

Der Bedarf an «institutioneller Fremdbetreuung» ist eine Folge des Zerfalls intakter Mehrgenerationen-Familien und deren Ersatz durch Patchwork-Familien. Diese Patchwork-Familien haben betreffend die Kinder-Fremdbetreuung erhöhte Anforderungen. Die Diskriminierung all jener Familien, die ihre Kinder selber betreuen, vermag dies allerdings nicht zu rechtertigen. Als nächstes wird sich der Nationalrat wieder mit dem Thema befassen.

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